Hinweisschrift des DVGW für Betreiber von Erdgasanlagen
Gas/
Information Nr. 10
Infraserv Höchst versorgt die Unternehmen des Industriepark Höchst mit Erdgas und betreibt die entsprechenden Erdgasversorgungsnetze bis zum Betrieb des Kunden. Innerhalb des jeweiligen Betriebes ist der Kunde für seine Anlagen zur Verteilung und Verwendung von Erdgas zuständig. Bei diesen Anlagen handelt es sich, bis einschließlich der letzten Absperrung vor der Verbrauchsanlage, um Energieanlagen im Sinne des § 3 Nr. 15 des Energiewirtschaftsgesetzes. Hierfür ist das Technische Regelwerk des DVGW als allgemein anerkannte Regel der Technik maßgeblich. Im Druckbereich > 16 bar gilt zusätzlich die Gashochdruckleitungsverordnung.
Daraus ergeben sich für die Kunden u.U. Erleichterungen im Vergleich zu den nach § 2 Abs. 7 Satz 3 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)/Betriebssicherheitsverordnung hier nicht anwendbaren Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen.
Der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) hat eine Hinweisschrift herausgegeben, um Betreiber von „Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung“ in Kurzform über ihre wesentlichen Aufgaben zu informieren, die sich aus dem DVGW-Regelwerk ableiten lassen.
Infraserv als Ihr Erdgasversorger stellt Ihnen gern ein Exemplar dieser Hinweisschrift zu Verfügung. Schicken Sie uns einfach ein E-mail mit dem Stichwort "Gas/Information Nr. 10" und Ihren Kontaktdaten und wir senden Ihnen ein Exemplar zu.
Wir weisen darauf hin, dass dies nur ein knapper Überblick über die wesentlichen Anforderungen des anwendbaren Regelwerkes sein kann und dass Infraserv weder für den Inhalt noch für die Vollständigkeit dieser Hinweisschrift Haftung übernimmt.
Außerdem möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auch auf die Möglichkeit der Selbsteinschätzung der betrieblichen Organisation anhand eines Leitfadens gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 1010 lenken. Es besteht die Möglichkeit, eine neutrale Beurteilung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) durch den DVGW durchführen zu lassen.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
