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Betriebsbeauftragter für Abfall

Alle Abfallerzeuger, bei denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, müssen einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen. Diese Pflicht nehmen wir Ihnen gern ab.

Die Aufgaben des Abfallbeauftragten umfassen folgende Tätigkeiten:

  • Überwachung des Abfallweges
  • Kontrolle der Betriebsstätten sowie der Art und Beschaffenheit der dort anfallenden Abfälle
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen von Abfällen
  • Hinwirkung auf die Einführung umweltfreundlicher, abfallarmer Verfahren und Erzeugnisse
  • Jahresbericht über die einzelnen Maßnahmen
  • Mitgestaltung rechtlicher und umweltpolitischer Rahmenbedingungen auf dem Entsorgungssektor und Verfolgung neuer Entwicklungen im Abfallrecht
  • Schulungen über abfallrechtliche Neuerungen

Diese Tätigkeiten sind vollständig in die Abläufe des Abfallmanagements integriert, für die Überwachung der Entsorgungswege der Abfälle wird auf ENTIS-Auswertungen zugegriffen.


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