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Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

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Wird mit Gefahrstoffen gearbeitet, müssen vor Beginn der Tätigkeiten arbeitsplatzbezogen die Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden. Bei der Ermittlung müssen die chemischen-toxikologischen Gefahren (Giftigkeit oder Ätzwirkung) auf die Atemwege und die Haut, aber auch die Brand- und Explosionsgefahren betrachtet werden. Dabei gibt es mehrere Aspekte wie Art und Menge, aber auch Anwendung der Chemikalien zu berücksichtigen.

Die Gefährdungsbeurteilung dient der Festlegung von Schutzmaßnahmen und die Grundlage für Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz oder der Zuordnung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch den Betriebsarzt.

Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Vorschriftenlage und stellen praktische Lösungsansätze zu deren rechtssicheren Umsetzung vor.


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