Das Kältemittel R 134a, seine Eigenschaften und Alternativen

Betreiber einer Anlage, die mit dem Kältemittel R 134a arbeiten, und Dienstleister für entsprechende Anlagen finden im folgenden Text eine kurze Übersicht über R 134a und mögliche Alternativen zu diesem Mittel. Zudem erfahren Sie, wo Sie weitergehende Informationen und Hilfestellung erhalten können.

Grundlegende Informationen zu R 134a

R 134a (chem. Bez. 1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist ein Fluorkohlenwasserstoff. Wegen seiner günstigen Eigenschaften wird er verbreitet als Kältemittel u.a. in Kühl- und Klimageräten sowie in vielen KFZ Klimaanlagen eingesetzt.

R 134a ist ein starkes Treibhausgas mit einem GWP (Global Warming Potential)-Wert von 1430. Das bedeutet, dass die Treibhauswirkung des Kältemittels R 134a das 1430-fache der gleichen Menge Kohlendioxid beträgt, bezogen auf einen Zeithorizont von 100 Jahren.

Aktuelle Situation: Verknappung und daraus folgender Preisanstieg

Derzeit ist eine enorme Preissteigerung (bis zu 400 Prozent mit steigender Tendenz) bei R 134a festzustellen. Hintergrund bzw. Auslöser dieser Entwicklung ist die geltende EU-Verordnung 517/2014. Sie schreibt bis zum Jahr 2030 eine schrittweise Reduktion von fluorierten Treibhausgasen mit hohem Treibhauspotenzial innerhalb der EU und eine Umstellung auf umweltfreundlichere Kältemittel vor.

Somit wird also auch das in vielen Kfz-Klimaanlagen verwendete R 134a immer schwerer erhältlich sein, da die Hersteller zunehmend umweltfreundlichere Kältemittel produzieren, die keiner Mengenbeschränkung unterliegen. Jedoch besteht im Rahmen von Service- und Wartungsarbeiten der tatsächliche Bedarf weiter, sodass wegen der Mittelknappheit weitere erhebliche Preissteigerungen zu befürchten sind.

Mögliche Alternativen zu R 134a

Neben der zunehmenden Erforschung von CO₂-Technologien wurden inzwischen neue Kältemittel mit ähnlichen thermodynamischen Eigenschaften wie R 134a bei gleichzeitig sehr geringen GWP-Werten entwickelt. Seit einiger Zeit richtet sich die Aufmerksamkeit verstärkt auf sogenannte „Low GWP-Kältemittel“ aus der Gruppe der Hydro-Fluor-Olefine (HFO).

Vor allem das Kältemittel R 1234yf wird vielfach als mögliche Alternative zu R 134a gesehen. Das Treibhauspotenzial von R 1234yf ist mit einem GWP-Wert von 4 sehr gering. Jedoch besteht gerade bei Kfz-Klimaanlagen, aber auch industriellen Kälteanlagen, eine erhöhte Gefährdung, da R 1234yf - wie alle HFOs - brennbar ist. Konstruktionsmaßnahmen können unter Umständen die Sicherheit erhöhen.

Insgesamt lassen die bisherigen Erkenntnisse vermuten, dass – bei entsprechende Systemanpassung – mit R 1234yf dieselbe Leistung und Effizienz wie mit dem alten Kältemittel R 134a erreicht werden kann. Jedoch müssen wegen der Brennbarkeit weitere technische Lösungen geprüft werden.

Ebenfalls aus der Gruppe der HFOs ist das Kältemittel R 1234ze(E), das vergleichbare Vorteile, aber auch dieselben Nachteile wie R 1234yf aufweist. Inoffiziell wird R 1234ze(E) vor allem als Ersatz für R 134a in Zentrifugal-Kühlwassersätzen für große Klimaanlagen gehandelt. Insgesamt gibt es mehrere potenzielle alternative HFO-Kältemittel. Doch entsprechen nur wenige dieser Stoffe den Anforderungen hinsichtlich Brennbarkeit, Toxizität, thermodynamischer Eigenschaften und Verträglichkeit mit anderen Materialien und Stoffen.

Fazit

Aus den genannten Gründen kann R 134a nicht als zukunftsfähiges Kältemittel angesehen werden. Betreiber, die dieses Mittel in ihren Anlagen verwenden, werden in absehbarer Zeit auf eine Alternative umsteigen müssen.

Überprüfen Sie Ihren Handlungsbedarf ganz einfach mit unserem GWP-Wert-Rechner:

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Ab dem 01.01.2015 ist der Einsatz von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen gemäß Verordnung (EG) 1005/2009 verboten. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Das CO2-Äquivalent liegt unterhalb der Grenzwerte, die derzeit eine regelmäßige Dichtheitskontrolle erfordern. Dennoch sollten Sie als Betreiber regelmäßig Dichtheitsprüfungen und Wartungen durchführen, damit Sie keine Maschinenausfälle riskieren. Das CO2-Äquivalent liegt oberhalb der Grenzwerte. In diesem Bereich sind regelmäßige Dichtheitskontrollen (alle %s Monate) somit zwingend erforderlich! Außerdem bestehen Aufzeichnungspflichten bezüglich der Füllmenge, des CO2-Äquivalents sowie der Recycling- oder Aufbereitungsanlagen.

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