Gefährdungsbeurteilung
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Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung § 3 ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsmittel erforderlich
Ziel
Ziel dieses Seminar ist es, den Teilnehmern praktische Tipps und Lösungsvorschläge mitzugeben, um die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes umzusetzen. Im Mittelpunkt steht das Erlernen einer praxisorientierten Methodik zur Durchführung der Gefährdungsanalyse in einem Workshop. Hierbei werden auch Vorschläge zur Erfüllung der Dokumentationspflicht besprochen.
Inhalt
- Einführung in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Ermitteln von Gefährdungen
- Beurteilen von Gefährdungen
- Festlegen von Schutzmaßnahmen
- Kontrolle/Überprüfung der festgelegten Schutzmaßnahmen
- Wie wird die Gefährdungsanalyse praktisch durchgeführt?
- Dokumentation gemäß ArbSchG / BetrSichV
- Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung
Zielgruppe
Betriebliche Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner und Sicherheitsbeauftragte.
Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz fordert gemäß § 5 für die einzelnen Arbeitsplätze eine Gefährdungs- beurteilung, d. h. die Ermittlung der Gefahren und die Bewertung der arbeitsplatz- spezifischen Risiken. Weiterhin ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick der Wechselwirkung zwischen Arbeitsmitteln und Arbeitsplatz durch- zuführen und zu dokumentieren.
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Christian Fix
Infraserv Höchst
Umwelt, Sicherheit, Gesundheit
Arbeits- und Gesundheitsschutz
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