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Sicherheitskoordination im Unternehmen

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Der betriebliche Koordinator nach BGV A1 "Grundlagen der Prävention"

Ziel

Vorbereitung und Durchführung von Arbeiten mit dem Ziel, gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen, Verpflichtung des Unternehmers
  • Formen der Zusammenarbeit
  • Wann muss ein Koordinator bestellt werden?
  • Welche Aufgaben hat der Koordinator?
  • Wer kommt als Koordinator in Frage?
  • Welche Voraussetzungen muss der Koordinator mitbringen?
  • Welche Kompetenzen hat eine als Koordinator eingesetzte Person?
  • Planung und Ausführung, Aufstellen von Arbeitsablaufplänen
  • Unterweisung, Abstimmungsgespräche
  • Umgang mit Fremdfirmen, Vertragsarten
  • Abgrenzung zu der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (SIGEKO)"

Zielgruppe

Personen, die mit Koordinationsaufgaben beauftragt werden, und alle, die an Arbeiten beteiligt sind, die eine Koordination erfordern.

Sicherheitskoordination im Unternehmen

In der arbeitsteiligen Industriegesellschaft nimmt der Bedarf an Koordinierungsmaßnahmen deutlich zu. Bei möglicher gegenseitiger Gefährdung mehrerer Arbeitsgruppen oder einzelner Personen ist gemäß BGV A1 §6 ein Koordinator zu benennen.

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Christian Fix

Infraserv Höchst
Umwelt, Sicherheit, Gesundheit
Arbeits- und Gesundheitsschutz

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