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Einstellungsuntersuchungen

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Die Einstellungsuntersuchung legt fest, ob der Bewerber die an dem vorgesehenen Arbeitsplatz bestehenden gesundheitlichen Anforderungen erfüllt. Bei bestehenden Betriebsvereinbarungen wird bei der Einstellungsuntersuchung auch ein Drogenscreening zum Nachweis illegaler Drogen durchgeführt.

Die Untersuchungen erfolgen durch erfahrenes Fachpersonal, das mit den betrieblichen Anforderungen vertraut ist.

Grundlagen für alle Leistungen sind Fragerecht und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Betriebsverfassungsgesetz § 88, Arbeitsordnungen sowie Betriebsvereinbarungen Drogenscreening.


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