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Suchtkrankenbetreuung

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Eine Suchtkrankenbetreuung wirkt erhöhten Fehlzeiten, Krankheitsraten und Betriebsunfällen entgegen. Durch langjährige und genaue Kenntnisse der Arbeitsplätze und aufgrund persönlicher und enger Kontakte zu Kostenträgern, Krankenhäusern und Fachtherapie-Einrichtungen ist eine besonders rasche Hilfe für den Betroffenen möglich.
Die Rückfallquote liegt bei unserer Betreuung deutlich unter Vergleichswerten.

Grundlagen für alle Leistungen sind die Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften BGV A1, § 38; die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, das Arbeitsschutzgesetz § 7, sowie die Arbeitsordnung und Betriebsvereinbarungen "Drogenscreening".


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