Suchtkrankenbetreuung
Eine Suchtkrankenbetreuung wirkt erhöhten Fehlzeiten, Krankheitsraten und Betriebsunfällen
entgegen. Durch langjährige und genaue Kenntnisse der Arbeitsplätze und aufgrund persönlicher und enger
Kontakte zu Kostenträgern, Krankenhäusern und Fachtherapie-Einrichtungen ist eine besonders rasche Hilfe
für den Betroffenen möglich.
Die Rückfallquote liegt bei unserer Betreuung deutlich
unter Vergleichswerten.
Grundlagen für alle Leistungen sind die Unfallverhütungsvorschrift
Allgemeine Vorschriften BGV A1, § 38; die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, das Arbeitsschutzgesetz
§ 7, sowie die Arbeitsordnung und Betriebsvereinbarungen "Drogenscreening".
