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REACH - Die neue Chemikaliengesetzgebung für Europa

"Chemie im neuen Licht"

Was ist REACH?
Sind Sie von REACH betroffen?

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1. Was ist REACH?

Die Abkürzung REACH steht für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)

Zweck dieser Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern.

REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender („downstream user“) sicherstellen müssen, dass sie nur Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht schädigen. Diesen Bestimmungen liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde.

Jeder, sofern er Stoffe in einer Menge über einer Tonne pro Jahr produziert oder importiert, muss diesen Stoff registrieren lassen.

Ohne Registrierung ist die weitere Verwendung oder Vermarktung ausgeschlossen.

Eine Pflicht zur Zulassung oder gar Beschränkung besteht hingegen nur für "besonders besorgniserregende Stoffe".

2. Sind Sie von REACH betroffen?

REACH betrifft Hersteller, Importeure und auch Anwender von Chemikalien

Registrierungspflichtig sind grundsätzlich die „Inverkehrbringer“ von Stoffen, also deren Hersteller oder Importeure.

Unternehmen, die Stoffe auf dem Europäischen Markt kaufen, werden als „nachgeschaltete Anwender“ („downstream user“) bezeichnet.

Um die Registrierung bewältigen zu können, ist ein Stufenkonzept mit unterschiedlichen Fristen vorgesehen. Für einige Stoffe gibt es Ausnahmen von der Registrierung, zum Beispiel Sauerstoff, Wasserstoff und andere, nachgewiesenermaßen nicht gefährliche Naturstoffe und Stoffe, die in anderen Regelungen bereits erfasst sind wie Pharmazeutika, Biozide oder Kosmetika.

Hersteller und Importeure

müssen alle Stoffe, die sie in einer Menge über einer Tonne pro Jahr produzieren bzw. importieren, registrieren lassen.

Ohne Registrierung ist die weitere Verwendung oder Vermarktung ausgeschlossen. Mit der Registrierung ist ein technisches Dossier (erweitertes Sicherheitsdatenblatt) sowie stoff- bzw. mengenabhängig ein Stoffsicherheitsbericht einzureichen, der die Verwendungen („identified uses“) berücksichtigt, von denen der Hersteller Kenntnis hat.

Anwender (Downstream user)

können auch registrierungspflichtig werden, falls sie neben den eingekauften Stoffen auch selbst Stoffe synthetisieren oder importieren.

Ansonsten muss der Anwender überprüfen, ob seine individuelle Verwendung eines Stoffes bereits im Stoffsicherheitsbericht des Herstellers berücksichtigt ist.

Ist das nicht der Fall, kann er entweder seinen Hersteller bitten, diese Verwendung in den Stoffsicherheitsbericht aufzunehmen oder aber selbst einen Stoffsicherheitsbericht erstellen.


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