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Explosionsschutz: Nicht elektrischer Explosionsschutz, Elektrostatik, Explosionsschutzdokument

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Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang für Störfallbeauftragte im Sinne des § 9 Abs.1 Satz 2 i.V.m. §7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Ziel

Im Seminar sollen die für das Verständnis des Explosionsschutzes notwendigen gesetzlichen, physikalisch-chemischen und ingenieurtechnischen Grundkenntnisse vermittelt und anhand entsprechender Praxisbeispiele vertieft werden. Des weiteren wird anhand von Beispielen das Vorgehen bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes diskutiert. Dabei wird auch auf die Schnittstelle zwischen Betreiber/Besteller und Gerätehersteller/Lieferant bei der Bestellung, Wartung und Überwachung von Geräten/Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen eingegangen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den drei Themengebieten: Nicht-elektrischer Explosionsschutz, Elektrostatik und Explosionsschutzdokument. Die Problematik der Elektrostatik wird zusätzlich durch einen Experimentalvortrag vertieft.

Inhalt

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Sicherheitstechnische Kenngrößen zur Beurteilung der Explosionsfähigkeit von Stoffen
  • Bewertung der wesentl. nicht-elektrischen Zündquellen
  • Praxisbeispiele z.B. anhand von Unfallaufklärungen
  • Anforderungen an die Betreiber aus der Betriebssicherheitsverordnung
  • Praxisbeispiele: Anleitung zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes
  • Experimentalvortrag: Elektrostatik
  • Im Anschluss an die Vorträge besteht die Möglichkeit zu einem Besuch der Labors der Gruppe Sicherheitstechnik der Siemens AG im Geb. C487 des Industrieparks Höchst.

Zielgruppe

Betriebs-, Technikums- und Laborleiter, Ingenieure, Techniker und Meister aus Produktion, Prozessentwicklung und Anlagenplanung und Betriebsräte.

Explosionsschutz: Nicht elektrischer Explosionsschutz, Elektrostatik, Explosionsschutzdokument

Explosionen haben in der Vergangenheit schon oft zu erheblichen Personen- und Sachschäden geführt. In gefährdeten verfahrenstechnischen Anlagen sind daher entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese beruhen grundsätzlich auf der Kenntnis der sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Substanzen. Die Neuordnung des Explosionsschutzes im Rahmen der europäischen Gesetzgebung führt u.a. zur Regelung des nicht-elektrischen Explosionsschutzes (s. Betriebssicherheitsverordnung). Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen, die bei Überprüfungen von Betrieben hinterfragt werden. Auf der Basis der zum Oktober 2002 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordnung ist jeder Anlagenbetreiber der mit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre rechnen muss zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verpflichtet.

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Manuel Jenak

Infraserv Höchst
Umwelt, Sicherheit, Gesundheit: Arbeitsschutz und Anlagensicherheit
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