Verantwortung im Unternehmen nach Arbeitsschutzrecht
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Ziel
Der Unternehmer trägt immer die Gesamtverantwortung für die Sicherheit im Unternehmen. Über die Delegation von Unternehmerpflichten im Rahmen zuzuweisender Aufgaben und Kompetenzen an Führungskräfte besteht seitens des Gesetzgebers die Möglichkeit, diesen Personenkreis persönlich in die Pflicht zu nehmen. Anhand praktischer Beispiele werden in diesem Seminar die Zusammenhänge zwischen Organisations-, Auswahl- und Aufsichtspflichten für die Teilnehmer nachvollziehbar erarbeitet.
Inhalt
- Einführung in das Arbeitsschutzrecht
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Auflagen
- Bedeutung wichtiger juristischer Begriffe: Gesetze, Verordnungen, autonome Rechtsnormen, Fahrlässigkeit, Vorsatz usw.
- Bedeutung von innerbetrieblichen Vorgaben
- Definition Verantwortung"
- Delegation: Warum und Wie? (Rechtsfolgen bei Nichteinhalten von Vorschriften)
- Was bedeutet die Verantwortung für die prakt. Arbeit?
- Absicherung durch Managementsysteme (Arbeitssicherheitsmanagement)
Zielgruppe
Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Laborleiter Betriebsingenieure, Meister, Schichtführer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Verantwortung im Unternehmen nach Arbeitsschutzrecht
Die betrieblichen Verantwortlichen werden in das Arbeitsschutzrecht eingeführt. Dabei werden zunächst wichtige juristische Grundbegriffe erörtert und anschließend aufgezeigt, inwieweit die Verantwortung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten im Regelwerk verankert ist. An Beispielen wird verdeutlicht, wie die Pflichtendelegation praktisch umgesetzt werden kann und welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Vorschriften möglich sind. Letztlich wird die besondere Bedeutung von Managementsystemen am Beispiel Arbeitsschutz betrachtet.
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