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Befähigte Person / Explosionsschutz (IGR)

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„Befähigte Personen für Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß Betriebssicherheitsverordnung §14 (1)-(3) und §15“

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert Prüfungen zur Kontrolle des ordnungsgemäßen sicheren Anlagenzustandes

Inhalte

1. Teil:

  • Einleitung mit Erklärung der gesetzlichen Grundlagen
  • Definitionen: Arbeitsmittel / Gerät / Überwachungsbedürftige Anlagen / Anlage <-> Gerät
  • Definition der befähigten Personen, Benennung und Aufgabenstellung innerhalb des Unternehmens
  • Grundlagen des Ex-Schutzes (Zündquellen, Kennzeichnung, Zündschutzarten)
  • Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument, Altgeräte
  • Definitionen: Änderung <-> wesentliche Veränderung

2. Teil:

  • Prüfungsarten
  • Prüfung vor Erstinbetriebnahme
  • Wiederkehrende Prüfung
  • Prüfung nach Änderung
  • Prüffristen, Prüfdokumentation

Zielgruppe

Fachkräfte mit Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit, die zur Erfüllung der Prüfverpflichtung aus der Betriebssicherheitsverordnung vorgesehen sind (z.B. Betriebsingenieure – elektrisch / verfahrenstechnisch – Meister und Teilbereichsmeister aus der Instandhaltung)

Voraussetzungen

Grundlagen des Explosionsschutzes werden vorausgesetzt.

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