Befähigte Person / Explosionsschutz (IGR)
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„Befähigte Personen für Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß Betriebssicherheitsverordnung §14 (1)-(3) und §15“
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert Prüfungen zur Kontrolle des ordnungsgemäßen sicheren Anlagenzustandes
Inhalte
1. Teil:
- Einleitung mit Erklärung der gesetzlichen Grundlagen
- Definitionen: Arbeitsmittel / Gerät / Überwachungsbedürftige Anlagen / Anlage <-> Gerät
- Definition der befähigten Personen, Benennung und Aufgabenstellung innerhalb des Unternehmens
- Grundlagen des Ex-Schutzes (Zündquellen, Kennzeichnung, Zündschutzarten)
- Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument, Altgeräte
- Definitionen: Änderung <-> wesentliche Veränderung
2. Teil:
- Prüfungsarten
- Prüfung vor Erstinbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfung
- Prüfung nach Änderung
- Prüffristen, Prüfdokumentation
Zielgruppe
Fachkräfte mit Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit, die zur Erfüllung der Prüfverpflichtung aus der Betriebssicherheitsverordnung vorgesehen sind (z.B. Betriebsingenieure – elektrisch / verfahrenstechnisch – Meister und Teilbereichsmeister aus der Instandhaltung)
Voraussetzungen
Grundlagen des Explosionsschutzes werden vorausgesetzt.
Manuel Jenak
Telefon: +49 69 305-25566
Telefax: +49 69 305-25565
manuel.jenak (at) infraserv.com
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