Unterweisung nach dem Gefahrstoffrecht gemäß Arbeitgeberpflicht nach Gefahrstoffverordnung § 14 (Alt § 20)
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Ziel
Der korrekte Umgang mit gefährlichen Stoffen im Unternehmen muss durch den Arbeitgeber in einer arbeitsbereichs- und stoffbezogenen Betriebsanweisung gefordert sein. Wir übernehmen für Sie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zu Ihren Betriebsanweisungen und machen fit für den Betriebsalltag.
Inhalt
- Einführung in das Gefahrstoffrecht: Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung
- Belehrungen zu Einstufungen, Kennzeichnungen und Schutzmaßnahmen
- Übersicht und Inhalt, von Betriebsanweisungen
- Erarbeitung Gefährdungsanalyse und Schlussfolgerungen daraus (Schutzmaßnahmen gemäß der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS)
- Angrenzende Rechtsgebiete
- Umsetzung gefahrstoffrechtlicher Bestimmungen im Unternehmen.
Zielgruppe
Betriebsmitarbeiter
Organisation Inhouseanfragen
Termine für Inhouse-Schulungen können individuell nach Ihren Anforderungen zu einem Festpreis vereinbart werden:
Manuel Jenak
Infraserv
Höchst
Umwelt, Sicherheit, Gesundheit: Arbeitsschutz und Anlagensicherheit
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manuel.jenak
(at) infraserv.com
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