Kontakt
 

Unterweisung nach dem Gefahrstoffrecht gemäß Arbeitgeberpflicht nach Gefahrstoffverordnung § 14 (Alt § 20)

Grafik "In meinem Depot speichern"

Termine für Inhouse-Schulungen können individuell nach Ihren Anforderungen zu einem Festpreis vereinbart werden:

Jetzt online anfragen
oder
Angebotsformular
herunterladen und zufaxen

Ziel

Der korrekte Umgang mit gefährlichen Stoffen im Unternehmen muss durch den Arbeitgeber in einer arbeitsbereichs- und stoffbezogenen Betriebsanweisung gefordert sein. Wir übernehmen für Sie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zu Ihren Betriebsanweisungen und machen fit für den Betriebsalltag.

Inhalt

  • Einführung in das Gefahrstoffrecht: Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung
  • Belehrungen zu Einstufungen, Kennzeichnungen und Schutzmaßnahmen
  • Übersicht und Inhalt, von Betriebsanweisungen
  • Erarbeitung Gefährdungsanalyse und Schlussfolgerungen daraus (Schutzmaßnahmen gemäß der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS)
  • Angrenzende Rechtsgebiete
  • Umsetzung gefahrstoffrechtlicher Bestimmungen im Unternehmen.

Zielgruppe

Betriebsmitarbeiter

Organisation Inhouseanfragen

Termine für Inhouse-Schulungen können individuell nach Ihren Anforderungen zu einem Festpreis vereinbart werden:

Manuel Jenak

Infraserv Höchst
Umwelt, Sicherheit, Gesundheit: Arbeitsschutz und Anlagensicherheit
Telefon: +49 69 305-25566
Telefax: +49 69 305-25565
manuel.jenak (at) infraserv.com


Ich wünsche ein Angebot: Online-Anfrage oder Download Anfrageformular