CE Maschinen nach Europarecht
Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
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Ziel/Nutzen
Innerhalb der EU dürfen nur noch Maschinen und Anlagen in Verkehr gebracht werden, die mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Die einschlägigen EU-Richtlinien geben Auskunft darüber, wie das Zertifizierungsverfahren durchzuführen ist, welche Normen anzuwenden sind und welche technischen Dokumentationen erstellt werden müssen. Diese Seminar gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick über die Schritte des Verfahrens sowie die entsprechenden theoretischen und praktischen Grundlagen, damit Sie im Anschluss eine eigenverantwortliche CE-Zertifizierung für Ihre Maschinen und Anlagen organisieren und effizient durchführen können.
Inhalt
- Vergleich der alten (98/37/EG) mit den neuen (2006/42/EG) Maschinenrichtlinie
- Was sind Maschinen und Bauteile im Sinne der EG-Richtlinie?
- Geräteproduktsicherheitsgesetz (GPSG)
- Pflichten von Herstellern und Betreibern von Maschinen
- Was als Hersteller im Sinne der EG-Richtlinie zu beachten ist
- Inverkehrbringen und bei der Inbetriebnahme von Maschinen
- Bedeutung des CE-Zeichens
- relevante Vorschriften und Normen
- Einkauf von Maschinen
- Klärung von Praxisfragen beim Umgang mit Maschinen
- Praktische Übungen zur Risikobeurteilung und CE-Konformitätsverfahren
Zielgruppe
Betriebliche Führungskräfte, Meister, Betriebsingenieure, Projektingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Einkäufer sowie Personen, die mit der Beschaffung, Kennzeichnung oder Ausrüstung von Maschinen zu tun haben.
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Weitere Leistungen zum Thema:
CE-Kennzeichnung: Möchten Sie richtlinienkonform, beispielsweise 98/37 EG Maschinen in bestehende Anlagen integrieren oder Teilmaschinen anpassen und verwenden? Unser Team aus Ingenieuren und Technikern berät und begleitet Sie bei Ihren speziellen Projektbereichen. Kontakt: Dipl.-Ing. Thomas Tadday Telefon: 069 305-28279
Organisation Inhouseanfragen
Manuel
Jenak
Infraserv
Höchst
Umwelt, Sicherheit, Gesundheit: Arbeitsschutz und Anlagensicherheit
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manuel.jenak
(at) infraserv.com
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