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Expositionsbeurteilung nach verfahrens- und stoffspezifischen
Kriterien (VSK) gemäß TRGS 420

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Von der Durchführung von Gefahrstoffmessungen über die Gutachtenerstellung bis zur Vertretung in Gremien bieten wir umfassende Leistungen an.

Für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wird festgelegt, mit welchen Schutzmaßnahmen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich der Einhaltung der Expositionswerte gewährleistet werden.

Die Gutachten werden beim Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im Unterausschuss II (Schutzmaßnahmen) zur Beratung und Entscheidung eingebracht.


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