Die Legionärskrankheit ist nicht zu unterschätzen – zuweilen kann sie sogar tödlich verlaufen. Ansteckungsgefahr droht jedoch nicht nur im Haushalt: Als mögliche Legionellen-Quelle kommen zum Beispiel auch Kühltürme in Betracht, über deren Nebel die Bakterien in die Atemluft gelangen können.
Die Legionellenverordnung wurde am 19. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird am 19. August 2017 in Kraft treten. Die neue Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (42. BlmSchV) – so die offizielle Bezeichnung – wird die Anlagenbetreiber mit vielfältigen Anzeige-, Mess-, Dokumentations- und Meldepflichten belegen.
Wenn Sie eine der folgenden Fragen mit Ja beantworten, muss auch Ihr Unternehmen diese Vorschriften umsetzen:
Aber keine Sorge. Wir unterstützen Sie gern: von der Anzeige bei der Behörde über Probenahme und Analytik bis hin zur Dokumentation. Unsere Experten erledigen das für Sie - alles aus einer Hand. Nutzen Sie unser Kontaktformular auf dieser Seite.
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