Sicherheitshinweise
Wie verhalte ich mich im Industriepark Höchst
Im
Industriepark gibt es Regeln, deren Einhaltung aus Sicherheitsgründen wichtig ist. Grundsätzlich müssen
sämtliche Sicherheitshinweise beachtet werden.
Rauchverbot auf dem gesamten Gelände
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In entsprechend gekennzeichneten Gebäuden und Anlagen ist es verboten Streichhölzer, Feuerzeuge und elektrische Geräte wie zum Beispiel Radios, Funktelefone und Rechner mitzuführen.
Das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke und Rauschmittel sind im Industriepark verboten
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Verkehrsregeln
Im
Industriepark gelten die öffentlichen Verkehrsregeln. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt
30 km/h. Abweichungen
sind ausgeschildert. Fußgänger haben die vorhandenen Gehwege zu benutzen.
Schienenverkehr hat Vorrang. Skateboard, Rollerblades und Kickboard sind verboten. Natürlich
gelten auch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung für den ruhenden
Verkehr – Falschparker riskieren nicht nur Strafzettel, sondern können im Bedarfsfall auch abgeschleppt
werden.Kindern unter 14 Jahren ist der Zugang zum Industriepark nicht gestattet
Ausnahmen
gibt
es an Tagen der offenen Tür, die der Industriepark insgesamt oder die Gesellschaften am Standort veranstalten.
Haustiere, besonders auch Hunde, dürfen aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht in den Industriepark
mitgenommen werden.
Fotografieren und Filmen ist nicht erlaubt
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Meldung im Betrieb
Betriebe und Anlagen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung
beim zuständigen
betrieblichen Vorgesetzten, zum Beispiel Betriebsleiter oder Meister, betreten werden.
Betriebseinrichtungen
dürfen ohne Erlaubnis des Betriebes wieder bedient, verändert noch entfernt werden. Das unerlaubte Benutzen
von Lastenaufzügen ist verboten.
Persönlicher Körperschutz
Auf
allen Bau- und Montagestellen sowie in Produktionsbetrieben beteht Tragepflicht für Schutzhelme und
Schutzschuhe. Ausnahmen beziehungsweise Hinweise auf weitergehende Schutzmaßnahmen sind zu beachten.
Gasalarm
Über
das Austreten gesundheitsschädlicher Gase wird in den Betrieben durch Warnsignale informiert. Den Anweisungen
des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Die Alarmordnung ist zu beachten. Im Freien Gelände erfolgt
die Alarmierung durch Sirenen.
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Tiere
Das
Mitbringen von Tieren ist verboten.




