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Meldung bei Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen

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Bei Personen, die krebserregenden Stoffen ausgesetzt sind, wird eine Risikoanalyse durchgeführt. Je nach Risikoeinstufung werden die Mitarbeiter in die arbeitsmedizinische Vorsorge aufgenommen.

Die termingerechten Untersuchungen werden gegenüber dem Unfallversicherungsträger dauerhaft sichergestellt.
Der Aufwand für Erstellung und Verwaltung der namentlichen Meldungen entfällt für Sie.

Grundlage für alle Leistungen ist die Unfallverhütungsvorschrift Arbeitsmedizinische Vorsorge BGV A4.


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