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Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

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Wir unterstützen Sie bei der Reduzierung unfallbedingter Ausfallzeiten mit abgestimmten Schutzstufenkonzepten zur Sicherung Ihrer Mitarbeiter bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (gem. Gefahrstoffverordnung §§ 7 – 11).Unsere Gefährdungsbeurteilungen erfüllen die Anforderungen der neuen Gefahrstoffverordnung.

Dabei werden die Tätigkeiten bestimmten Schutzstufen zugeteilt, gemäß den verwendeten Chemikalien und dem Grad der zu erwartenden Exposition der Beschäftigten. Bei Bedarf erstellen wir für Sie Gefährdungsbeurteilungen bzgl. inhalativer Exposition und dermaler Exposition gemäß TRGS 401.

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