Kranführer – Ausbildung
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Erwerb der Befähigung nach BGV D6 „Krane“–Kranführerschein
Ziel
Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren Umgang mit Kranen, mit dem Ziel, die Fähigkeit zum Bedienen von Kranen zu erwerben.
Inhalt
- Inhalte der BGV D6 „Krane“
- Aufgaben und Verantwortung des Kranführers
- Sicheres Anschlagen von Lasten
- Lasttransport
- Kranbelastung
- Praxis an ihrem Kran
- Prüfung der vermittelten Inhalte (Theorie und Praxis)
- Praktische Übungen
Zielgruppe
Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Krane selbständig benutzen.
Hinweis
Die Ausbildung findet in der Regel in kleinen Gruppen von max. 6 Teilnehmern statt.
Kranführer – Ausbildung
An Kranführer werden in bezug auf Arbeitssicherheit hohe Anforderungen gestellt. Ein Kranführer muss deshalb Kenntnisse über die Belastung des Kranes, Sicherheitsabstände, Anschlagmittel, Sichern von Lasten und die Verständigung mit dem „Anschläger“ haben. Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV D6 „Krane“ fordern vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Krans ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
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