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Kranführer – Ausbildung

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Erwerb der Befähigung nach BGV D6 „Krane“–Kranführerschein

Ziel

Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren Umgang mit Kranen, mit dem Ziel, die Fähigkeit zum Bedienen von Kranen zu erwerben.

Inhalt

  • Inhalte der BGV D6 „Krane“
  • Aufgaben und Verantwortung des Kranführers
  • Sicheres Anschlagen von Lasten
  • Lasttransport
  • Kranbelastung
  • Praktische Ausbildung im Technischen-Schulungscenter
  • Prüfung der vermittelten Inhalte (Theorie und Praxis)
  • Praktische Übungen an einem 1to Brückenkran/Säulenkran

Zielgruppe

Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Krane selbständig benutzen.

Hinweis

Die Ausbildung findet in der Regel in kleinen Gruppen von max. 6 Teilnehmern statt.

Kranführer – Ausbildung

An Kranführer werden in bezug auf Arbeitssicherheit hohe Anforderungen gestellt. Ein Kranführer muss deshalb Kenntnisse über die Belastung des Kranes, Sicherheitsabstände, Anschlagmittel, Sichern von Lasten und die Verständigung mit dem „Anschläger“ haben. Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV D6 „Krane“ fordern vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Krans ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.

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Organisation Inhouseanfragen

Manuel Jenak
Infraserv Höchst
Umwelt, Sicherheit, Gesundheit: Arbeitsschutz und Anlagensicherheit
Telefon: +49 69 305-25566
Telefax: +49 69 305-25565
manuel.jenak (at) infraserv.com


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