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Befähigte Person für Leitern und Tritte nach BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 2121-2

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Ziel

Ziel des Seminars ist die Ausbildung von Personen zum Sachkundigen für Leitern

Inhalt

  • Handlungsanleitungen aus der BGI 694 für den Umgang mit Leitern und Tritten
  • Forderungen aus Normen und Vorschriften
  • Bedeutung und Stellung der befähigten Person
  • Aufgaben der befähigten Person
  • Vorstellung der Leiterarten
  • Sicherheitsgerechter Umgang mit Leitern und Tritten
  • Bestimmungsgemäße Verwendung von Leitern und Tritten
  • Durchführung regelmäßiger Prüfungen
  • Anforderungen an fachgerechte Reparaturen
  • Prüfung der vermittelten Inhalte

Zielgruppe

Mitarbeiter aus den Bereichen Produktion, Wartung, Instandhaltung, Bau und Montage, Büro und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die Umgang mit Leitern haben oder für diese verantwortlich sind.

Leitern und Tritte

Die Gefährlichkeit von Arbeiten, die mit Hilfe von Leitern und Tritten durchgeführt werden, wird häufig unterschätzt. Die Zahl der Abstürze von Leitern und Tritten geht jährlich in die Tausende. Viele dieser Unfälle, die nicht selten tödlich verlaufen, könnten vermieden werden. Weit mehr als 90% der Unfälle mit Leitern und Tritten sind auf das Fehlverhalten der Benutzer zurückzuführen. In der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D36 sind die wichtigsten Regeln zum sicheren Benutzen von Leitern und Tritten zusammengefasst.

Organisation Inhouseanfragen

Christian Fix
Infraserv Höchst
GF Umwelt, Sicherheit, Gesundheit:
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Telefon: +49 69 305-2 55 66
Telefax: +49 69 305-2 55 65
christian.fix (at) infraserv.com


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