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Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen

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Befähigungsnachweis nach BGR 500 Kapitel 2.10 Nr. 2.1

Ziel

Zeil des Seminars ist es, Personen, die Hubarbeitsbühnen benutzen sollen, in einer theoretischen und praktischen Ausbildung in der sicheren Benutzung solcher Arbeitsgeräte zu unterweisen.

Inhalt

  • Inhalte der BGR 500 Kapitel 2.10 „Betreiben von Hubarbeitsbühnen“
  • Vorstellung der verschiedenen Hubarbeitsbühnenbauarten
  • Aufgaben und Pflichten des Bedieners
  • Sicheres Aufstellen und Benutzen von Hubarbeitsbühnen
  • Praktische Ausbildung im Technischen-Schulungscenter
  • Prüfung der vermittelten Inhalte (Theorie und Praxis)

Zielgruppe

Mitarbeiter, die Hubarbeitsbühnen bedienen sollen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen

Hubarbeitsbühnen sind in vielen Fällen unentbehrliche Hilfsmittel zur Ausführung von Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Die Plattform einer Hubarbeitsbühne ist ein sicherer Ort zum Ausführen von Arbeiten. Gemäß ? dürfen jedoch nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis).

Organisation Inhouseanfragen

Termine für Inhouse-Schulungen können individuell nach Ihren Anforderungen zu einem Festpreis vereinbart werden:

Manuel Jenak

Infraserv Höchst
Umwelt, Sicherheit, Gesundheit: Arbeitsschutz und Anlagensicherheit
Telefon: +49 69 305-25566
Telefax: +49 69 305-25565
manuel.jenak (at) infraserv.com


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