Befähigte Person nach BetrSichV und der TRBS 2121 Teil 1
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Befähigte Person nach der BetrSichV
und TRBS 1203
Ziel
Ziel des Seminars ist die Ausbildung von Personen zur befähigten Person für Fahr- und Kleingerüste.
Inhalt
- Bedeutung und Stellung der befähigten Person
- Aufgaben der befähigten Person
- Vorstellung der Gerüstarten
- Bestimmungsgemäße Verwendung von Fahr- und Kleingerüsten
- Durchführung regelmäßiger Prüfungen
- Anforderungen an fachgerechte Instandsetzung
- Inahlt und Forderungen aus der TRBS 2121 Gefährdung durch Absturz
- TRBS 2121 Teil 1 Gefährdungen von Personen durch Absturz
- Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
- BGI 5101 Gerüstbauarbeiten
Prüfung der vermittelten Inhalte
Zielgruppe
Mitarbeiter aus den Bereichen Produktion, Wartung, Instandhaltung, Bau und Montage, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, sowie alle Personen, die Umgang mit Gerüsten haben oder für diese verantwortlich sind.
Fahrgerüste und Kleingerüste
Die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft nennt jährlich ca. 30.000 meldepflichtige Unfälle mit Gerüsten. Bei 75% der Unfälle waren schadhafte Bauteile die Unfallursache. Beim Einsatz von Gerüsten gibt es wesentliche Punkte hinsichtlich Arbeitsschutz, Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes zu beachten.
Organisation Inhouseanfragen
Christian Fix
Infraserv Höchst
GF Umwelt, Sicherheit,
Gesundheit:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
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