Befähigte Person nach BetrSichV und der TRBS 2121 Teil 1
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Befähigte Person nach der BetrSichV auf der Grundlage
BGR 165, 172
und 173
Ziel
Ziel des Seminars ist die Ausbildung von Personen zum Sachkundigen für Fahr- und Kleingerüste.
Inhalt
- Bedeutung und Stellung der befähigten Person
- Aufgaben der befähigten Person
- Vorstellung der Gerüstarten
- Bestimmungsgemäße Verwendung von Fahr- und Kleingerüsten
- Durchführung regelmäßiger Prüfungen
- Anforderungen an fachgerechte Instandsetzung
- Prüfung der vermittelten Inhalte
- Inahlt und Forderungen aus der TRBS 2141 Gefährdung durch Absturz
- TRBS 2121 Teil 1 Gefährdungen von Personen durch Absturz
- Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
- BGI 5101 Gerüstbauarbeiten
Zielgruppe
Mitarbeiter aus den Bereichen Produktion, Wartung, Instandhaltung, Bau und Montage, Büro und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, sowie alle Personen, die Umgang mit Gerüsten haben oder für diese verantwortlich sind.
Fahrgerüste und Kleingerüste
Die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft nennt jährlich ca. 30.000 meldepflichtige Unfälle mit Gerüsten. Bei 75% der Unfälle waren schadhafte Bauteile die Unfallursache. Beim Einsatz von Gerüsten gibt es wesentliche Punkte hinsichtlich Arbeitsschutz, Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes zu beachten.Organisation Inhouseanfragen
Manuel
Jenak
Infraserv
Höchst
Umwelt, Sicherheit, Gesundheit: Arbeits- und Gesundheitsschutz
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manuel.jenak
(at) infraserv.com
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