Immissions- und Schallschutz
Stellung oder Unterstützung des Immissionsschutzbeauftragten
Infraserv Höchst unterstützt Sie bei den gesetzlichen Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten nach § 54 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Dabei können Sie auf unsere aktuellen Kenntnisse im regionalen, nationalen und europäischen Immissionsschutzrecht (Regelwerksverfolgung) und auf die Erfahrung unserer Immissionsschutzbeauftragten bei der Betreuung von genehmigungspflichtigen Chemie- und Energieanlagen zurückgreifen.
Immissions- und Lärmmessungen
Zum Nachweis des Schutzes der Umwelt vor Immissionen und Lärm unterstützen wir Sie bei der Erfüllung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen der §§ 5.1 und 54 Bundesimmissionsschutzgesetz sowie hessenweit bei Messauflagen aus Genehmigungsbescheiden.
- Luftmessstationen zur Online-Überwachung eines Standorts
- Immissionsmessungen gemäß 4.6 TA Luft mittels Messwagen im Einwirkungsbereich der Anlagen eines Standorts
- Diskontinuierliche Immissionsmessungen organischer Stoffe
- Darstellung der langfristigen Trends der Luftverunreinigungen zur Öffentlichkeitsinformation und zur Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
- Kontinuierliche Schallimmissionsmessungen in Standortnähe mit ortsfesten Messstationen an kritischen Aufpunkten
- Stichprobenmessungen mit mobilem Schallmesssystem innerhalb und außerhalb eines Standorts
- Nachmessungen innerhalb von Anlagen am Standort
- Aufbewahrung aller schalltechnischen Daten und deren Pflege (Schallkataster)
- Überprüfung der Wirksamkeit von Schallschutzmaßnahmen
