Planungs- und Wartungsleistungen für Kältetechnik
Trotz Gesetzesänderungen reibungsloser Kälteanlagenbetrieb
Betreiber
von Kälte- und Klimaanlagen müssen sich auf aktuelle gesetzliche Änderungen einstellen. So dürfen gemäß
der EG-Verordnung 1005/2009 Kältemittel, die wie das weit verbreitete R22 auf teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen
- Einsatz von wieder aufbereitetem Kältemittel
- Austausch des Kältemittels ohne Anlagenumbau
- Retrofit oder Neubau der Anlage

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Experten müssen Austauschmöglichkeit von Kältemitteln prüfen
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Der Austausch.des Kältemittels ist die einfachste und kostengünstigste Lösung. Da es sich jedoch um komplexe Systeme handelt, kann der Austausch nicht ohne weiteres erfolgen. Voraussetzung ist eine Prüfung durch Fachleute.
Retrofit versus Neubau
Beim Retrofit werden Teile der Kälteanlage umgebaut und an das neue Kältemittel angepasst. Der Umbau ist in aller Regel von größerem Umfang und lohnt sich nur dort, wo noch mit langen Restlaufzeiten der Anlage geplant wird. Ein Neubau der Kälteanlage verspricht dagegen die größte Effizienz und Anlagenverfügbarkeit.
Gerne möchten wir Sie zu diesem Thema noch umfangreicher beraten und mit Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten besprechen.
