Ist Ihr Standortbetrieb noch up to date?
Pflichten delegieren ist eine Frage der Sicherheit!
Wasserstoff-Consulting
Portal EnergyXpert®
Wir leben Nachhaltigkeit
Unsere Annahmebedingungen und Zertifikate
Factsheets zu unseren Anlagen
Entsorgungs-Center im Industriepark Höchst
Vorbereitung für den Fall der Fälle
Unsere Spezialisten: Infraserv Logistics GmbH
Nutzfahrzeugzentrum: Reinigung, Reparatur und Revision
Kommen Sie einem sicheren Betrieb einen Schritt näher
Industriepark Höchst
Unsere Immissionsschutzbeauftragten
Mit GWP-Rechner den Handlungsbedarf ermitteln
Erfahren Sie, wie Sie Ihr Labor effizienter machen
Factsheet Prozesstechnik (PDF)
Die Provadis Gruppe
Unser Engagement für die Ukraine und Geflüchtete
Anfahrtsplan (PDF)
für Ihren Besuch im Industriepark Höchst
Formular (PDF)
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Jetzt bewerben!
Unsere Benefits
Newsletter "Facility Management" lesen
Pressemeldungen abonnieren
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Stoffgemischen in der EU. Die EU-Kommission hat nun neue Gefahrenklassen ergänzt. Die betroffenen Unternehmen müssen sich darauf einstellen.
Es werden neue Gefahrenklassen eingeführt für Endokrine Disruptoren (ED HH und ED ENV), persistente, bioakkumulierbare und toxische Produkte (PBT und vPvB) sowie für persistente, mobile und toxische Produkte (PMT und vPvM). Die zusätzlichen Gefahrenklassen bringen neue Kennzeichnungspflichten mit sich. Damit verbunden sind auch weitere Kommunikations- und Dokumentationspflichten in der Lieferkette. Weitere Anpassungen der CLP-Verordnung, z. B. hinsichtlich allgemeiner Kennzeichnungsanforderungen, C&L-Meldungen, Online-Verkäufen und mehr, werden im Laufe dieses Jahres erwartet.
Überprüfen Sie, mit welchen Stoffen und Gemischen Sie zu tun haben und ob diese neu einzustufen sind. Durch die Neubewertung der betreffenden Stoffe und Gemische sind Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Kennzeichnungsetiketten zu aktualisieren.
Unter Umständen sind Sie nun als Hersteller, Importeur und/oder Vertreiber dazu verpflichtet, den nationalen Behörden gefährliche Gemische zu melden und ihnen Daten zur chemischen Zusammensetzung, zur Stoffidentität, Konzentration sowie zur Toxikologie und Produktkategorie zu liefern.
Die entsprechende Verordnung (EU) 2023/707 gilt ab dem 20. April 2023. Gemäß dieser Verordnung werden den Unternehmen für die Umsetzung der Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften folgende Übergangsfristen gewährt:
Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten.
Am besten nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf.
Chemical Compliance