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Mit unserem GWP-Rechner ist es besonders einfach, den GWP-Wert (Global Warming Potential) des in Ihrer Anlage verwendeten Kältemittels herauszufinden.
Anlagenfüllmenge beträgt (kg) *
Kältemittel * R22 R23 R32 R125 R134a R152a R227ea R236fa R245fa R290 R404A R407A R407C R407F R407H R410A R417A R422A R422D R427A R437A R438A R448A R449A R450A R452A R452B R454A R454B R454C R455A R469A R507A R508A R508B R513A R515B R600 R600a R717 R744 R1233zd R1234yf R1234ze
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Sie möchten einen vollständigen Überblick zur F-Gase-Verordnung erhalten? Hier können Sie sich unser Factsheet herunterladen.
GWP ist die Abkürzung für „Global Warming Potential“, steht also für das Erderwärmungs- bzw. Treibhauspotenzial einer Substanz. Der GWP-Wert eines Kältemittels definiert dessen relatives Treibhauspotenzial in Bezug auf CO₂ (auch als CO₂-Äquivalent bezeichnet). Der Wert beschreibt die Erderwärmungswirkung über einen bestimmten Zeitraum, bei Kältemitteln in der Regel über 100 Jahre.
Je höher also der GWP-Wert ist, desto klimaschädlicher ist die entsprechende Substanz. Ein konkretes Rechenbeispiel: Das CO₂-Äquivalent des verbreiteten Kältemittels R134a, auf einen Zeitraum von 100 Jahren betrachtet, ist 1430. Das bedeutet, dass ein Kilogramm R134a innerhalb der ersten 100 Jahre nach der Freisetzung 1.430 Mal so stark zum Treibhauseffekt beiträgt wie ein Kilogramm CO₂. Die Freisetzung von 1 kg R134a entspricht also der Freisetzung von 1.430 kg CO₂.
Die am häufigsten eingesetzten fluorierten Kältemittel und ihr GWP:
Zum Vergleich: Einige Alternativen zu F-Gasen und ihr GWP (natürliche Kältemittel)
Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen sollten – ebenso wie Dienstleister, die z.B. Wartungs- und Serviceleistungen für diese Anlagen anbieten – den GWP-Wert des in der Anlage verwendeten Kältemittels auf jeden Fall kennen. Denn gemäß der aktuellen europaweiten F-Gase-Verordnung gelten je nach GWP-Wert eines Kältemittels bzw. CO₂-Äquivalent unterschiedliche Regelungen und Verbote.
Insbesondere sieht die Verordnung für Kältemittel mit einem GWP-Wert über 2.500 bereits ab dem 1.1.2020 gravierende Beschränkungen und Regelverschärfungen vor. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen und Verbote kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, etwa einen anhaltenden Maschinenstillstand im Fall einer Leckage.
Wir möchten Sie darüber aufklären, welche Vorgaben (hinsichtlich Dichtigkeitsprüfung, Aufzeichnungspflichten, F-Gas-Typ, regelmäßige Wartung usw.) derzeit und in den kommenden Jahren beachtet werden müssen und wo Sie professionelle Informationen, Beratung und Serviceleistungen erhalten. Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch an!
Die wichtigsten Infos zur Verordnung (EU) 517/2014
Was Sie jetzt über Kältemittel wissen müssen
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