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„Verflixt – wie war das noch mal mit dem anderen Arm bei der stabilen Seitenlage?“ Wer als Otto Normalverbraucher nicht von Berufs wegen alle zwei Jahre zum Erste-Hilfe-Kurs muss, steht früher oder später vor dieser Frage. Hoffentlich beim Auffrischungskurs und nicht im Ernstfall.
Für eine ganze Reihe von Qualifikationen und Zertifizierungen schreibt der Gesetzgeber aus genau diesem Grund regelmäßige Wiederholungsschulungen und Unterweisungen vor. Dies gilt besonders in einem Umfeld wie dem Industriepark Höchst : In der chemischen und pharmazeutischen Industrie sind Beschäftigte mit den unterschiedlichsten sicherheitsrelevanten Prozessen und Situationen konfrontiert.
Jeder, der in wiederkehrenden Abständen zum Auffrischungskurs muss, kennt das: Wenn man nicht rechtzeitig dran denkt, ist plötzlich die Lizenz weg. Terminlich passt es immer gerade ganz schlecht rein. Und ab der wievielten Wiederholung kann es ganz schnell langweilig werden. Da ist es gut, wenn man einen Anbieter für Schulungen und Unterweisungen hat, der das auch weiß und sich entsprechend darum kümmert.
Im Industriepark Höchst heißt dieser Anbieter Infraserv Höchst. Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter gern, beispielsweise mit betrieblichen Schulungs- und Unterweisungsplänen mit Erinnerungsfunktion. Gegen Terminengpässe helfen E-Learning-Module, die man sich selbst einteilen kann. Und damit es nicht langweilig wird, gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, bei jeder Auffrischung andere Schwerpunkte zu setzen.
Aber von vorn: Wer muss überhaupt an wiederkehrenden Schulungen und Unterweisungen teilnehmen? Einige Beispiele:
Nicht immer lässt sich trennscharf definieren, ob es sich bei der jeweiligen Fort- oder Weiterbildung um eine Schulung oder eine Unterweisung handelt. Meist bezeichnet der Begriff Schulung einen Kurs oder Lehrgang zur Vermittlung eines abgegrenzten Themas: Hier geht es um Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe erforderlich sind.
Sicherheitsunterweisungen hingegen haben eher das sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz zum Ziel. Behandelt werden mögliche Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und Notfallvorgaben, gegebenenfalls auch in Form praktischer Übungen. Derartige Unterweisungen müssen bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich wiederholt werden; dies ist zu dokumentieren. So schreibt es die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention in Verbindung mit § 12 Arbeitsschutzgesetz vor.
Zur Organisation der wiederkehrenden Schulungen und Unterweisungen gibt es, neben den bereits erwähnten Plänen in Form einfacher Listen mit Erinnerungsfunktion, die Möglichkeit eines Planungsmoduls innerhalb einer integrierten Arbeitsschutz-Softwarelösung. Darüber hinaus können auch maßgeschneiderte Schulungsplanungstools eingesetzt werden. Diese ordnen bestimmten Rollen im Unternehmen ihre Schulungs- bzw. Unterweisungsthemen zu und definieren die erforderlichen Zyklen. Je nachdem, ob die Inhalte live oder als E-Learning vermittelt werden sollen (blended learning), können solche Tools E-Learning-Module automatisiert zuweisen.
Schon bei Präsenzschulungen , noch mehr aber beim E-Learning , muss der Gestaltung der Inhalte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wir bei Infraserv Höchst wissen, wie ermüdend es für die Teilnehmer wäre, jedes Jahr dieselben Folien und Multiple-Choice-Tests vorgelegt zu bekommen. Deshalb legen wir bei unseren Angeboten höchsten Wert auf Abwechslung. Unterweisungen bieten beispielsweise die Möglichkeit, immer neue Schwerpunkte herauszustellen: die praktische Anwendung vor Ort, Fallbeispiele situationstypischer Unfälle oder gar aktuelle Ereignisse.
Mit dem Angebot ZEUS – Zukunftsfähige Einweisungen, Unterweisungen und Schulungen – richtet sich Infraserv nicht nur an die Unternehmen im Industriepark Höchst. Auch außerhalb unseres „Heimathafens“ überlegen wir uns gern, was wir für Ihr Unternehmen tun können.
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Viele Führungskräfte nutzen E-Learning, um ihre Beschäftigten regelmäßig zu informieren und zu unterweisen. Was gilt es rechtlich zu beachten?
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