EU-Kommission ergänzt CLP-Verordnung – was Sie jetzt beachten sollten

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Stoffgemischen in der EU. Die EU-Kommission hat nun neue Gefahrenklassen ergänzt. Die betroffenen Unternehmen müssen sich darauf einstellen.

Was sich für Sie ändert

Es werden neue Gefahrenklassen eingeführt für Endokrine Disruptoren (ED HH und ED ENV), persistente, bioakkumulierbare und toxische Produkte (PBT und vPvB) sowie für persistente, mobile und toxische Produkte (PMT und vPvM). Die zusätzlichen Gefahrenklassen bringen neue Kennzeichnungspflichten mit sich. Damit verbunden sind auch weitere Kommunikations- und Dokumentationspflichten in der Lieferkette. Weitere Anpassungen der CLP-Verordnung, z. B. hinsichtlich allgemeiner Kennzeichnungsanforderungen, C&L-Meldungen, Online-Verkäufen und mehr, werden im Laufe dieses Jahres erwartet.

Prüfen Sie, inwieweit Sie betroffen sind

Überprüfen Sie, mit welchen Stoffen und Gemischen Sie zu tun haben und ob diese neu einzustufen sind. Durch die Neubewertung der betreffenden Stoffe und Gemische sind Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Kennzeichnungsetiketten zu aktualisieren.

Unter Umständen sind Sie nun als Hersteller, Importeur und/oder Vertreiber dazu verpflichtet, den nationalen Behörden gefährliche Gemische zu melden und ihnen Daten zur chemischen Zusammensetzung, zur Stoffidentität, Konzentration sowie zur Toxikologie und Produktkategorie zu liefern.

Welche Fristen Sie beachten sollen

Die entsprechende Verordnung (EU) 2023/707 gilt ab dem 20. April 2023. Gemäß dieser Verordnung werden den Unternehmen für die Umsetzung der Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften folgende Übergangsfristen gewährt:

  • 1. Mai 2025: Für Stoffe, die ab dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht werden.
  • 1. Mai 2026: Für Gemische, die ab dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht werden.
  • 1. Nov. 2026: Für Stoffe, die bereits vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden.
  • 1. Mai 2028: Für Gemische, die bereits vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden.

Wer wir sind

Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten.

Was wir für Sie tun

  • Wir analysieren den Status Quo und planen gemeinsam mit Ihnen die nötigen Schritte.
  • Wir warten und aktualisieren Ihre SDB und übernehmen auf Wunsch auch das komplette SDB-Management.
  • Wir beraten Sie zur korrekten Umsetzung der Kennzeichnungsanforderungen.
  • Wir unterstützen Sie bei den Produktmeldungen gemäß Artikel 45 CLP-VO.

Wie Sie mit uns als Partner profitieren

  • Sie stellen die Marktfähigkeit Ihrer Produkte sicher.
  • Sie erhalten einen gesicherten Produktvertrieb.
  • Sie wahren Rechtssicherheit gegenüber Behörden.
  • Sie sorgen für ein positives Produktimage.

Am besten nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf.

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