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Beschreibung:
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung" Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz inklusive praktischen Training In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung, durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr. Ziel Dieses Seminar dient der Unterweisung von Personen, die bei Arbeiten mit Absturzgefahren PSA gegen Absturz gemäß Regel 112-198 verwenden. Inhalt Theoretische Grundlagen: - Regelwerke zum Einsatz von PSA gegen Absturz - Was ist PSA gegen Absturz? - Wann kommt sie zum Einsatz? - Welche Bedeutung haben die Betriebsanweisung und die Unterweisung? - Die bestimmungsgemäße Benutzung - Das richtige Anschlagen - Das Erkennen von Schäden - Rettungsmaßnahmen nach einem Sturz in das Auffangsystem. Praktische Ausbildung: - Das richtige Anlegen eines Auffanggurtes - Wahl des richtigen Anschlagpunktes - Durchführung eines Hängetestes Zielgruppe Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit PSA gegen Absturz einsetzen. Achtung Um die praktische Ausbildung auf die PSA der Seminarteilnehmer abzustimmen, bitten wir, Ihre eigenen Auffanggurte zum Seminar mitzubringen. Hinweis Die Unterweisung über PSA gegen Absturz muss jährlich erfolgen, die Inhalte sind u.a. durch Übungen zu vermitteln.
Dauer:
0,5 Tage
Kosten:
295,- (zzgl. MwSt.) €
Seminarnummer:
20013-1
Veranstaltungsort:
Frankfurt am MainDer Veranstaltungsort kann je nach Termin abweichen.
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