Kranführer - (1) Ausbildung

Schulungen Technischer Arbeitsschutz

Beschreibung:

Befähigungsnachweis nach DGUV Vorschrift 52 Krane und DGUV-Grundsatz 309-003

Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabstände, Anschlagmittel und der Sicherung von Lasten besitzen. Die DGUV-Vorschrift Krane fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich sowie geistig geeignet und zum selbstständigen Führen eines Kranes ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Ziel
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen und dem sicheren Umgang von Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
Inhalt
- Inhalte der DGUV Vorschrift 52
- Aufgaben und Verantwortung des Kranführers
- Lasttransport
- Kranbelastung
- Praktische Ausbildung
- Prüfung der vermittelten theoretischen und praktischen Inhalte
- Praktische Übungen am Brückenkran/Flurgesteuert
Zielgruppe
Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Krane selbständig führen
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, Körperlich und geistig geeignet
Empfehlung für weitere Seminare
- Anschlagen von Lasten
- Arbeiten mit schriftlichen Arbeitsgenehmigungen
Hinweis
Kranführer sind in der Regel jährlich zu unterweisen. Wir empfehlen, alle 2-3 Jahre an einem Kranführer-Aufbauseminar teilzunehmen.

Dauer:

1 Tag

Kosten:

475,- (zzgl. MwSt.) €

Veranstaltungsort:

Frankfurt am Main

Der Veranstaltungsort kann je nach Termin abweichen.


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TerminPlätzeOrtZur Buchung

Start: 11.12.23 08:00
Ende: 11.12.23 16:00

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Frankfurt am Main