Kranführer - (1) Ausbildung
Schulungen Technischer Arbeitsschutz
Beschreibung: | Befähigungsnachweis nach DGUV Vorschrift 52 Krane und DGUV-Grundsatz 309-003Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabstände, Anschlagmittel und der Sicherung von Lasten besitzen. Die DGUV-Vorschrift Krane fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich sowie geistig geeignet und zum selbstständigen Führen eines Kranes ihre Befähigung nachgewiesen haben.Ziel In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen und dem sicheren Umgang von Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt. Inhalt - Inhalte der DGUV Vorschrift 52 - Aufgaben und Verantwortung des Kranführers - Lasttransport - Kranbelastung - Praktische Ausbildung - Prüfung der vermittelten theoretischen und praktischen Inhalte - Praktische Übungen am Brückenkran/Flurgesteuert Zielgruppe Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Krane selbständig führen Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, Körperlich und geistig geeignet Empfehlung für weitere Seminare - Anschlagen von Lasten - Arbeiten mit schriftlichen Arbeitsgenehmigungen Hinweis Kranführer sind in der Regel jährlich zu unterweisen. Wir empfehlen, alle 2-3 Jahre an einem Kranführer-Aufbauseminar teilzunehmen. |
Dauer: | 1 Tag |
Kosten: | 475,- (zzgl. MwSt.) € |
Veranstaltungsort: | Frankfurt am Main |