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Beschreibung:
Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen - Befähigungsnachweis nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Nr. 2.1 Hubarbeitsbühnen sind in vielen Fällen unentbehrliche Hilfsmittel zur Ausführung von Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Die Plattform einer Hubarbeitsbühne ist ein sicherer Ort zum Ausführen von Arbeiten. Gemäß DGUV Regel 100-500 dürfen jedoch nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis). Ziel Ziel der Schulung ist es, die Fahrer dabei zu unterstützen, bei ständig wechselnden Einsatzbedingungen sicher und den Rechtsvorschriften entsprechend die Bühne zu bedienen Inhalt - DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" - Inhalte der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 "Betreiben von Hebebühnen" - Sicheres Aufstellen und Benutzen von Hubarbeitsbühnen - Praxis an der Bühne Zielgruppe Mitarbeiter, die Hubarbeitsbühnen bedienen sollen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Teilnahmevoraussetzung Der Nachweis zur Unterweisung für die verwendete PSA gegen Absturz/Unterweisung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischen Training ist erforderlich. Hierzu bieten wir eine Schulung unter folgenden Titel an: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz / Unterweisung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischen Teil. Hinweis Bediener von Hubarbeitsbühnen sind in der Regel jährlich zu unterweisen. Wir empfehlen, diese Schulung alle 3 Jahre zu wiederholen.
Dauer:
1 Stunde
Kosten:
125,- € (zzgl. MwSt) €
Veranstaltungsort:
FrankfurtDer Veranstaltungsort kann je nach Termin abweichen.
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