Telemedizin – was Sie wissen müssen!
Recht in Kürze
Der Begriff der Telemedizin beschreibt die medizinische Versorgung und Betreuung von Patienten unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und Informationstechnik.
Die große Herausforderung bei der Videosprechstunde stellt für die Ärztinnen und Ärzte letztendlich die sichere Datenübermittlung dar. Denn der Umgang mit den besonders zu schützenden Gesundheitsdaten erfordert eine digitale Infrastruktur, die einen Zugriff durch Dritte nicht zulässt. Regelungen dazu finden sich in Anlage 31b im Bundesmantelvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.