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Seit der eingeführten CLP-Verordnung müssen die 9 Gefahrenpiktogramme des GHS-Systems zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen genutzt werden. In diesem Blogartikel geben wir Ihnen einen Überblick der relevanten Gefahrstoffgruppen, deren Gefährlichkeitsmerkmale und Beispiele.
Eine rechtliche Grundlage für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bilden die Gefahrstoff- und Störfallverordnung. Letztere stellt bestimmte Anforderungen an Betriebe, in denen gefährliche Stoffe im großen Umfang genutzt werden. Aus beiden Verordnungen ergeben sich bestimmte Schutzvorkehrungen für Mensch und Umwelt. Nachfolgend sind die maßgeblichen Stoffe aufgelistet und erläutert.
Diese Stoffe können bereits bei sehr geringer Menge durch Einatmen, Verschlucken oder durch Aufnahme über die Haut akute Gesundheitsschäden verursachen und zum Tode führen.
Darunter fallen alle Stoffe, die in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut akute Gesundheitsschäden verursachen und zum Tode führen können.
Gesundheitsgefährliche Stoffe können chronische Schäden bspw. an Organen hervorrufen.
Alle Gefahrstoffe, die eine Krebserkrankung zur Folge haben, Erbgut verändern oder die Fortpflanzung beeinträchtigen können, müssen ebenfalls mit dem Symbol „Gesundheitsgefahr“ gekennzeichnet werden.
Explosionsgefährliche Gefahrstoffe sind dadurch charakterisiert, dass sie durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündquellen explodieren können.
Entzündbare Gefahrstoffe können bereits unterhalb einer Temperatur von 23 °C durch eine Zündquelle entzündet werden, wobei deren Siedepunkt höchstens 35 °C beträgt. Da diese Stoffe bereits gasförmig sind oder schon bei niedriger Temperatur verdampfen, besteht im Gemisch mit Luft und einer in der Nähe befindlichen Zündquelle, wie beispielsweise einer glühenden Zigarette, Explosionsgefahr.
In dieser Gruppe befinden sich alle flüssigen Stoffe, die bereits unterhalb einer Temperatur von 23 °C durch eine Zündquelle entzündet werden können und deren Siedepunkt über 35 °C liegt.
Stoffe, die ab einer Temperatur von 23 °C durch eine Zündquelle entzündet werden können, zählen zu den entzündbaren flüssigen Stoffen. Flüssigkeiten, die erst bei einer Temperatur von mehr als 60 °C entzündet werden können, zählen nicht mehr zu dieser Gruppe.
Oxidierende Gefahrstoffe sind in der Regel selbst nicht brennbar, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen können sie die Brandgefahr und die Heftigkeit eines bereits ausgebrochenen Brandes beträchtlich erhöhen.
Stoffe gelten dann als umweltschädlich, wenn sie selbst oder deren Umwandlungsprodukte akut oder chronisch gewässergefährdend sind. Entsprechende Gefahrstoffe müssen mit dem GHS-Piktogramm „Umwelt“ versehen sein.
Solche Gefahrstoffe weisen eine Ätzwirkung auf, was bedeutet, dass sie lebendes Gewebe oder Oberflächen angreifen und zerstören können. Säuren, Basen und Verbindungen, die mit Wasser alkalisch oder sauer reagieren, zählen zu den ätzenden Stoffen. Diese Gefahrstoffe können organischer oder anorganischer Natur, fest, flüssig oder gasförmig sein. Ätzende Gase können auch schon in geringer Konzentration Schädigungen der Atemwege und der Lunge verursachen. Flüssigkeiten sind besonders gefährlich, wenn diese in die Augen geraten oder die Haut benetzen und das Gewebe angreifen.
Stoffe, die mit dieser Kennzeichnung versehen sind, reizen die Haut und die Schleimhäute bei einmaligem oder auch mehrmaligem Kontakt. Dies kann zu Entzündungen der betroffenen Stellen führen.
Gesundheitsschädliche Stoffe, die beim Verschlucken, Einatmen oder durch Aufnahme über die Haut akute Gesundheitsschäden hervorrufen können, werden ebenfalls mit dem „Ausrufezeichen“ gekennzeichnet.
Dies ist eine neue Gefahrenklasse für verdichtetes, verflüssigtes, tiefgekühltes oder gelöstes Gas. Der Druck muss mehr als 200 kPa betragen.
Gefahrstoffe müssen nicht nur entsprechend mit einem GHS-Piktogramm gekennzeichnet sein, sondern auch in einem Gefahrstoffverzeichnis geführt werden. Wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung mit dazugehörigem Expositionsverzeichnis erstellen, erfahren Sie im Beitrag „Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen“!
Bei den Beispielen für Gefahrstoffe zu den einzelnen Gruppen sind auch manche Gefahrstoffe dabei, die mit mehreren Piktogrammen zu versehen sind.
Die korrekte Kennzeichnung ist nur ein Aspekt beim richtigen Umgang mit Gefahrstoffen. Alle weiteren finden Sie mit einem Klick auf unsere Checkliste „10 Fragen, die Sie sich bezüglich des Einsatzes von Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen stellen sollten“.
Mit dieser Checkliste haben Sie alle Gefahrstoffe im Griff!
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Gefährliche Stoffe in der Luft können gesundheitliche Folgen haben. Daher muss die Gefährdung regelmäßig ermittelt werden.
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