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Geschulte Mitarbeiter arbeiten sicherer – wir ermöglichen mit der Plattform ZEUS eine effiziente Unterweisung Ihrer Belegschaft und sorgen für mehr Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Mit unseren digitalen Sicherheitsschulungen sind Sie immer gut aufgestellt. Wählen Sie aus unserem breiten Portfolio bereichsübergreifende oder arbeitsplatzspezifische Sicherheitsschulungen aus – unabhängig davon, ob Sie im Büro, im Labor, in der Logistik oder in der Produktion und Technik arbeiten. Nicht das gefunden, wonach Sie suchen? Kein Problem, wir bieten Ihnen auch maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen an.
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Neben unseren Unterweisungen und Schulungen bieten wir auch Dokumententrainings an. Aus trockenen Kurzunterweisungen erstellen wir interaktive Trainings.
Montag - Freitag8:00 - 17:00 Uhr
Wir sind für Sie da!
In der berufsgenossenschaftlichen Regel „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Regel 100-001) sind die Anforderungen an die Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln festgelegt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Unterweisungen unterstützend mit Hilfe elektronischer Medien durchzuführen.
Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass
Fazit:
Unterweisungen durch E-Learning-Module sind sinnvoll und sollten da eingesetzt werden, wo der Beschäftigte sich mit einem Thema in angemessener Zeit während der Arbeitszeit auseinandersetzen kann. Als Ansprechpartner kann der betriebliche Vorgesetzte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit fungieren.
Eine gesetzliche Forderung zur mündlichen Unterweisung besteht nach der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und der Gentechniksicherheitsverordnung.
Beispiel § 14 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der für die Tätigkeit mit dem gefährlichen Stoff / den gefährlichen Stoffen zu erstellende (schriftliche) Betriebsanweisung über die auftretenden Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden
Hinweis: im Rahmen von ZEUS können auch mündliche Schulungen optimal in das Gesamtsystem integriert werden.
Die Pflicht zur Unterweisung von Beschäftigten wird im Arbeitsschutzrechtrecht im Gesetz, mehreren Verordnungen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln gefordert:
Im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Mutterschutzverordnung, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001...
Übersetzungen sind in zahlreiche Sprachen möglich.
Schulungen können über Internet und Intranet abgerufen werden. Es ist aber auch möglich, Einzel-PCs, die nicht an das Netzwerk angeschlossen sind, für Schulungen zu nutzen und zeitweise die Daten an das Hauptsystem zu überspielen.
Die Datenübergabe ist über die sogenannte Standard-SCORM-Schnittstelle möglich.
Eine Schnittstelle zu SAP ist grundsätzlich möglich.
Für die Übertragung von Personaldaten von SAP zu ZEUS oder Schulungsdaten von ZEUS zu SAP stehen auch alternative Lösungen zur Verfügung.
Aufgrund der in ZEUS enthaltenen personenbezogenen Daten ist ein Formblatt im Verfahrensverzeichnis nach BDSG zu führen.
Das Datenschutzgesetz sieht vor, dass jedes Unternehmen, das ZEUS einsetzt oder auch als Auftraggeber für ZEUS fungiert, eine entsprechendes Formblatt im eigenen Verfahrensverzeichnis für die eigenen Mitarbeiter führt.
Unterweisungen beruhen auf arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und vermitteln Grundkenntnisse (gesetzliche Anforderungen siehe oben).
Sicherheitsschulungen sind als eine Weiterbildung / Qualifizierung zu verstehen.