Sicht nach Norden auf den Industriepark Höchst. Gebäude, Bäume und Anlagen zieren das Bild

Was macht der Störfallbeauftragte?
Im Idealfall: sich selbst überflüssig.

In ihren 15 Jahren im Industriepark Höchst hat Dr. Stefanie Stutzmann nur wenige Ereignisse erlebt, die die Bezeichnung "Störfall" verdient hätten. „Störfallbeauftragter“, so findet die Teamleiterin Anlagensicherheit bei Infraserv Höchst daher, ist ein irreführender Begriff: Der Auftrag an ihn ist ja nicht, einen Störfall zu erzeugen, sondern Störfälle zu verhindern, indem mögliche Ursachen im Vorfeld identifiziert und Maßnahmen zu deren Eliminierung festgelegt werden. Sie selbst benennt ihre Tätigkeit und die ihrer Kollegen daher lieber mit dem entsprechenden englischen Begriff: Process Safety Engineer.

Die Aufgaben des Störfallbeauftragten sind in der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) eher vage beschrieben. Das geht auch gar nicht anders. Grundsätzlich müssen Unternehmen für „Betriebsbereiche der oberen Klasse“ einen Störfallbeauftragten bestellen. Vereinfacht gesagt sind dies solche Bereiche, in denen eine definierte Mindestmenge gefährlicher Stoffe gelagert, umgeschlagen oder verarbeitet wird. Um welche Stoffe und welche Mengen es sich handelt, definiert die 12. BImSchV, auch bekannt als Störfall-Verordnung.

Es liegt auf der Hand, dass das Spektrum der Risiken, mit denen in solchen Betriebsbereichen zu rechnen ist, so breit ist wie die Palette der Produkte, die dort hergestellt werden. Die Auswirkungen von Störfällen reichen von Umweltschäden z. B. in benachbarten Flüssen über Gefahren durch giftige Stoffe für Mitarbeiter und Anwohner bis hin zu Schäden durch Brände oder Explosionen.

Störfälle treten nicht nur in den eigentlichen Prozessen auf. Andere neuralgische Punkte, denen man immer wieder begegnet, sind beispielsweise Mängel bei der Anbindung an Ver- und Entsorgungsnetze, etwa in Form unkontrollierter Rückströmungen. Auch zentrale Abluftsysteme können Probleme bereiten, etwa wenn verschiedene Betreiber unterschiedliche Substanzen einleiten, die dann auf unvorhergesehene Weise und an völlig anderer Stelle unerwünscht miteinander reagieren.

Dementsprechend breit gefächert ist dann auch die berufliche Vorqualifizierung der Process Safety Engineers. In der chemischen und pharmazeutischen Industrie finden sich unter ihnen Chemiker ebenso wie Verfahrenstechniker und Ingenieure: Der Störfallbeauftragte muss den Betreiber der Anlage passend zum jeweiligen Prozess beraten – von der chemischen Reaktion über die Reinigung des Produkts bis hin zu Abläufen in metallverarbeitenden Betrieben wie z. B. Galvanik- oder Beizanlagen. Um seinen Aufgaben gerecht werden zu können, muss der Störfallbeauftragte die Anlagen regelmäßig selbst in Augenschein nehmen – mindestens einmal jährlich. Dabei verbleibt die Verantwortung für die Sicherheit des Betriebsbereichs immer beim Betreiber. Der Beauftragte hat keine Kontrollfunktion und kann auch nicht anordnen, dass bestimmte Risiken abgestellt werden. Seine Funktion liegt in der Beratung und Unterstützung der Chefetage und der Betriebsleiter. Voraussetzung ist ein außerordentlich breites und diverses Prozessverständnis.

Die Sicherheit von Prozessen ruht auf vielen Säulen

  • Explosionsschutz: Explosionsrisiken entstehen nicht nur durch defekte Arbeitsmittel, sondern auch durch menschliches Fehlverhalten wie die falsche Beurteilung bestehender Arbeitsbedingungen. Hierbei gilt es, solche potenziellen Ursachen zu ermitteln und zu dokumentieren und durch geeignete Konzepte zu vermeiden.
  • HAZOP (Hazard and Operability Study): Dies ist eine systematische Methodik, für die sich im Deutschen auch das Akronym PAAG durchgesetzt hat: Prognose durch systematische Suche möglicher Abweichungen und Störungen, Auffinden der Ursachen, Abschätzen möglicher Auswirkungen und Gegenmaßnahmen. Mit Hilfe dieser Studien wird die Prozessanlage als Ganzes einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen.
  • Sicherheitsmanagementsystem: Dieses regelt Felder wie Prüfung, Wartung, Gefahrenumgang sowie Änderungsmanagement. Ein Sicherheitsmanagementsystem ist durch die Störfallverordnung bindend vorgeschrieben und unabhängig, z. B. extern, zu auditieren.
  • Elektro-Mess- und Regeltechnik: Dazu gehört die Sicherung von Anlagen und Messeinrichtungen mit Mitteln der Prozessleittechnik. Ziel ist das Erreichen eines definierten Safety-Integrity-Levels.

Zum Glück schreibt der Gesetzgeber nicht vor, dass die Störfallbeauftragten aus den eigenen Reihen des Unternehmens kommen müssen. Um die Frage „Was könnte passieren?“ jederzeit umfassend zu beantworten, muss man in der Lage sein, Dinge zu sehen, die gar nicht da sind. Da hilft ein Blick von oben über den Tellerrand. Und idealerweise Vergleichsmöglichkeiten mit ähnlichen Risikolagen in anderen Unternehmen.

Hier kommt das Angebot der Abteilung Anlagensicherheit bei Infraserv Höchst ins Spiel: Unsere professionell spezialisierten und regelmäßig fortgebildeten Prozesssicherheitsingenieure nehmen die Funktion des Störfallbeauftragten oder auch Beratung zu einzelnen Projekten nicht nur für Unternehmen im Industriepark wahr, sondern auch für externe Kunden – und das deutschlandweit oder gegebenenfalls darüber hinaus.

Darüber hinaus leistet Infraserv Unterstützung bei der Erstellung der Sicherheitsberichte nach Störfallverordnung, die vom Betreiber von Betriebsbereichen der oberen Klasse alle fünf Jahre oder nach Änderungen an der Anlage vorzulegen sind. Auch als Sachverständige bei allfälligen Genehmigungsverfahren von Neuanlagen und anstehenden Auditierungen leisten unsere Experten wertvolle Dienste. Dies allerdings aus naheliegenden Gründen nur dort, wo wir nicht gleichzeitig die Funktion des Störfallbeauftragten innehaben.

Ein professionelles Prozesssicherheits-Management ist heute wichtiger denn je: Nach einer Reihe von Vorfällen in den achtziger Jahren wurden strenge Standards eingeführt, die das allgemeine Sicherheitslevel zunächst signifikant erhöhten. Heute allerdings, so beobachtet Dr. Stutzmann, scheint hier eine schleichende Regression Einzug zu halten. Gründe dafür könnten in einer wachsenden Belastung der Betriebsleiter durch immer mehr Personalverantwortung bei gleichzeitig beschleunigter Fluktuation liegen.

Für das Unternehmen ein Grund mehr, nicht nur Schulungen und Auditierungen auszulagern. Im Interesse der Prozesssicherheit sollten professionelle Störfallbeauftragte zum Einsatz kommen, die sich die Vielfalt der erforderlichen Kenntnisse nicht neben ihren betrieblichen Aufgaben aneignen müssen, sondern diese Tätigkeit hauptberuflich ausüben und damit auch Erfahrungen aus anderen Bereichen einbringen können. Damit werden die eigenen Mitarbeiter nicht über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus belastet.

Und außerdem gilt ja immer die Formel: Sicherheit gleich Qualität.

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