Sicherheitsdatenblatt

Aktualisierte CLP-Verordnung – welche Fristen und Pflichten Sie im Blick haben sollten

Die revidierte CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) bedeutet für Unternehmen neue Anforderungen: etwa bei der Einstufung und Kennzeichnung, bei den C&L- und PCN-Meldungen sowie für die Online-Produktwerbung.

Nach der seit April 2023 gültigen Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 und der Aufnahme der vier neuen Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung, gilt seit dem 10. Dezember 2024 auch Verordnung (EU) 2024/2865 – und zwar mit den Änderungsschwerpunkten Online-Handel, Kennzeichnung von Stoffen und den neuen Einstufungsregeln für komplexe Stoffe, den sogenannte MOCS („More than One Constituent Substances“). Wir fassen die wichtigsten Pflichten, die sich aus der runderneuerten CLP-Verordnung ergeben, für Sie zusammen.

Neue Gefahrenklassen

Mit Verordnung (EU) 2023/707 gelten die neuen Gefahrenklassen für Endokrine Disruptoren (ED HH und ED ENV), persistente, bioakkumulierbare und toxische Produkte (PBT und vPvB) sowie für persistente, mobile und toxische Produkte (PMT und vPvM). Gibt es Stoffe und Gemische in Ihrem Portfolio, die neu einzustufen sind? Wenn ja, müssen Sie Sicherheitsdatenblätter (SDB), Kennzeichnungsetiketten und bei Online-Verkäufen auch die Gefahrenhinweise im Internet aktualisieren. Für Stoffe, die seit Mai dieses Jahres in Verkehr gebracht werden, gelten die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften bereits. Bitte beachten Sie für die Umsetzung der Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften folgende weitere Fristen:

  • 1. Mai 2025: für Stoffe, die seit dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht werden.
  • 1. Mai 2026: für Gemische, die ab dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht werden.
  • 1. Nov. 2026: für Stoffe, die bereits vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden.
  • 1. Mai 2028: für Gemische, die bereits vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden.

Generell gilt: Die Etiketten müssen lesbar sein. Dafür sind je nach Verpackungsgröße Mindestgrößen für Schrift und Zeilenabstand vorgeschrieben (Anhang I, Abschnitt 1.2.1.4. Tabelle 1.3). Erlaubt ist nur eine Schriftart, und der Hintergrund des Etiketts muss weiß sein. Da die Aufgabe logistisch und technisch komplex ist, sollten Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, um sie fristgerecht bis zum 01. Januar 2027 umzusetzen.

Verordnung (EU) 2024/2865, Artikel 40, fordert zusätzliche Angaben bei C&L-Meldungen. Diese Anforderungen gelten ab dem 1. Juli 2026. Hersteller und Importeure sind unter anderem verpflichtet, künftig für alle als akut toxisch eingestuften Stoffe, ATE-Werte (Acute Toxicity Estimates, ATE) zu ermitteln und zu melden – unabhängig von der Gefahrenkategorie. Ferner müssen sie begründen, wenn sie einen Stoff anders einstufen.

In Werbung für Gefahrstoffe mussten bereits vor der Revision bestimmte Angaben zu den Gefahreneigenschaften gemacht werden. Diese verpflichtenden Angaben werden nun ausgeweitet. Hinzu kommt die Notwendigkeit, bei Angeboten in Online-Shops die vollständige Kennzeichnung gemäß CLP eines Produktes deutlich anzugeben. Diese ausgeweiteten Informationspflichten in Werbung und Fernabsatzangeboten gelten ab dem 1. Juli 2026 – und zwar sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich.

Die Revision stellt nun klar, dass Händler als Teil der Lieferkette sicherstellen müssen, dass für die betroffenen Produkte PCN vorliegen. Und zwar in allen EU-Staaten, in die er liefern möchte. Wenn die Meldungen für ein Land nicht bereits z. B. durch den Lieferanten durchgeführt wurden, muss der Händler diese Meldung selbst durchführen.

Aktuelle Entwicklungen

Die Revision der CLP-Verordnung ist nun in Kraft und die Übergangsfristen zur Umsetzung laufen. Parallel werden jetzt jedoch Diskussionen auf EU-Ebene bekannt, bestimmte neue Regelungen (insbesondere in Bezug auf die Kennzeichnung) wieder rückgängig zu machen, da die Belastung der Industrie offenbar deutlich unterschätzt wurde. Genauere Informationen werden in den nächsten Wochen erwartet. Wir halten Sie über den KFT-Newsletter und das regelmäßig stattfindende kostenlose Webinar KFT Chemical Compliance Live auf dem Laufenden. Melden Sie sich über die KFT-Homepage für beides an.

Wer wir sind

Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten.

Was wir für Sie tun

  • Wir analysieren den Status Quo und planen gemeinsam mit Ihnen die nötigen Schritte.
  • Wir beraten Sie zur korrekten Umsetzung der Kennzeichnungsanforderungen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der geänderten C&L-Meldungen, neuen Anforderungen an Werbung und Online-Shops und allen weiteren neuen Anforderungen.
  • Wir überprüfen und aktualisieren Ihre Sicherheitsdatenblätter (SDB) und übernehmen auf Wunsch auch das komplette SDB-Management.

Sie benötigen Unterstützung? Dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf.

Telefonisch: +49 (0)69 305 34700