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Beschreibung:
Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen - Befähigungsnachweis nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Nr. 2.1 Hubarbeitsbühnen sind in vielen Fällen unentbehrliche Hilfsmittel zur Ausführung von Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Die Plattform einer Hubarbeitsbühne ist ein sicherer Ort zum Ausführen von Arbeiten. Gemäß DGUV Regel 100-500 dürfen jedoch nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis). Ziel Ziel des Seminars ist es, Personen, die Hubarbeitsbühnen benutzen sollen, in einer theoretischen und praktischen Ausbildung in der sicheren Benutzung solcher Arbeitsgeräte zu unterweisen. Inhalt - DGUV Grundsatz 308-008 - Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen - Inhalte der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 "Betreiben von Hebebühnen - Vorstellung der verschiedenen Hubarbeitsbühnenbauarten - Aufgaben und Pflichten des Bedieners - Sicheres Aufstellen und Benutzen von Hubarbeitsbühnen - Praktische Ausbildung an einer Musterbühne - Prüfung der vermittelten Inhalte (Theorie und Praxis) Zielgruppe Mitarbeiter, die Hubarbeitsbühnen bedienen sollen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Teilnahmevoraussetzung Der Nachweis zur Unterweisung für die verwendete PSA gegen Absturz/Unterweisung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischen Training ist erforderlich. Hierzu bieten wir eine Schulung unter folgenden Titel an: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz / Unterweisung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischen Teil. Hinweis Bediener von Hubarbeitsbühnen sind in der Regel jährlich zu unterweisen. Wir empfehlen, diese Schulung alle 3 Jahre zu wiederholen.
Dauer:
0,5 Tage
Kosten:
255,- (zzgl. MwSt.) €
Seminarnummer:
20058
Veranstaltungsort:
Frankfurt am MainDer Veranstaltungsort kann je nach Termin abweichen.
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+49 69 305-25566
sicherheit-info (at) infraserv.com