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Beschreibung:
Eintägige Fortbildungsveranstaltung für die Auffrischung der eingeschränkten Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel entsprechend der Chemikalien-Verbotsverordnung 2017 Ziel Die neue ChemVerbotsV aus 2017 fordert, sofern die Prüfung oder der Erwerb der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV länger als sechs Jahre zurückliegt, dass eine Fortbildungsveranstaltung einer anerkannten Einrichtung besucht werden muss. Durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung und die entsprechende Schulungsbescheinigung halten Sie Ihren eingeschränkten Sachkundenachweis aktuell. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) sowie durch Übungen und ausreichend Zeit für eigene Fragen wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Inhalt ▪ Wiederholung von Grundlagenkenntnissen: - Das deutsche und europäische Chemikalienrecht - Chemikalien-Verbotsverordnung - Gefahrstoffverordnung - Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde - Eigenschaften von Gefahrstoffen - Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei der Verwendung von Gefahrstoffen - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen ▪ Aktuelle Änderungen: - der ChemVerbotsV - der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - der Gefahrstoffverordnung - des Abfall- und Gefahrgutrechts ▪ Übungen und Besprechung eigener Fragen Zielgruppe Inhaber des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV (bzw. § 5 der alten ChemVerbotsV). Mitarbeiter von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen tätig oder verantwortlich sind. Betriebsinhaber, Einzelunternehmer, leitende Angestellte, Verkaufspersonal, Vertriebsmitarbeiter, Gefahrstoffbeauftragte. Termin Termine auf Anfrage Bei Buchung einer Schulung 4 Wochen vor Schulungsbeginn erhalten Sie 10% Rabatt.
Dauer:
1 Tag
Kosten:
850,- (zzgl. MwSt.) €
Veranstaltungsort:
FrankfurtDer Veranstaltungsort kann je nach Termin abweichen.
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+49 69 305-25566
sicherheit-info (at) infraserv.com