Beschreibung: | Qualifizierte Person des Gerüstnutzers (eintägig)
Unfälle mit Gerüsten stellen seit Jahren einen Schwerpunkt bei den schweren bzw. tödlichen Arbeitsunfällen dar. Zum Schutz der Mitarbeiter muss deshalb von jedem Arbeitgeber, der das Gerüst von seinen Beschäftigten nutzen lässt, vor jeder Verwendung das Gerüst durch eine „qualifizierte Person des Gerüstnutzers“ untersucht werden. Dabei hat die qualifizierte Person eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel durchzuführen, sie muss zudem die Eignung des Gerüsts für die vorzunehmende Tätigkeit und die Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen überprüfen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV und TRBS 2121, Teil 1, 5.4).
Nutzen
Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmern die erforderlichen Fachkenntnisse, um als „Qualifizierte Person“ die Prüfung vornehmen zu können, Gerüstkonstruktionen verschiedener Bautypen hinsichtlich ihrer sachgerechten Ausführung beurteilen sowie den arbeitssicheren Ablauf während der Gerüstnutzung gewährleisten zu können.
Inhalt
• Rechtliche Grundlagen wie z.B. Betriebssicherheitsverordnung
• TRBS 2121, Teil 1 „Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten“
• DGUV Information 201-011 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“, DGUV Vorschriften, DIN-Normen im Gerüstbau
• Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person nach TRBS 1203
• Gerüstbauarten, Gerüstgruppen und Gerüste nach Verwendungszweck
• Aufgaben des Gerüsterstellers / Gerüstnutzers / Gerüstbesteller
• Tätigkeiten zum sicheren Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten
• Kennzeichnung von Gerüsten
• Maßnahmen gegen die Gefahr des Absturzes von Personen und des Herabfallens von Gegenständen
• Überprüfung der Stand-, Arbeits- und Betriebssicherheit von Gerüsten
• Dokumentation, Prüf- und Checkliste
• Praktische Anwendungsbeispiele in unserem technischen Schulungszentrum
• Diskussion und Erfahrungsaustausch
• Schriftliche Prüfung
Zielgruppe
Personen, die zur Inaugenscheinnahme und Funktionskotrolle vor dem Gebrauch von Gerüsten die nötigen Fachkenntnisse erlangen sollen, z.B. Meister, Vorarbeiter, Kolonnenführer, FASI, Mitarbeiter, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- und/oder Montagegewerk verfügen.
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