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Beschreibung:
Einführung und Übersicht über die Anforderungen der Artikel 45 Meldungen in der EU (PCN) Die CLP-Verordnung verlangt in Artikel 45 die Meldung von gefährlichen Gemischen vor dem Inverkehrbringen in jedem EU-Land. Die Anforderungen und die Vorgehensweise für diese Meldungen sind nun im Anhang VIII der CLP-Verordnung geregelt worden. Ziel Die Teilnehmer werden über die Anforderungen und Verpflichtungen der EU-weiten Artikel 45 Meldungen informiert. Es wird auf die Verwendung des UFIs eingegangen. Individuelle Fragen können gerne vor der Schulung eingereicht werden und werden in der Schulung beantwortet. Inhalt ▪ Artikel 45: seine Bedeutung und seine Anforderungen ▪ Inhalt Anhang VIII ▪ Erläuterung der Voraussetzungen und Prozesse in der EU ▪ UFI: Verwendung und Bedingungen ▪ Meldung in Deutschland beim Bundesinstitut für Risikobewertung – wann noch zulässig ▪ Besprechung von eigenen Fragen bzgl. der Meldungen in 1-2 Mitgliedsstaaten ▪ Übersicht über noch verbleibende nationale Anforderungen ▪ Diskussion und Fragestellungen Zielgruppe Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterverarbeiter und andere nachgeschaltete Anwender chemischer Produkte, die in das EU Ausland liefern und zu einer Artikel 45 Meldung verpflichtet sind. Termin auf Anfrage Bei Buchung einer Schulung 4 Wochen vor Schulungsbeginn erhalten Sie 10 % Rabatt.
Dauer:
4 Stunden
Kosten:
515,- (zzgl. MwSt.) €
Veranstaltungsort:
OnlineDer Veranstaltungsort kann je nach Termin abweichen.
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