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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Das Wort klingt bürokratisch und wenig menschenfreundlich. Doch gerade für Mitarbeiter, die nach langer Krankheit zurück in den Arbeitsalltag finden müssen, ist die Wiedereingliederung eine Herausforderung. Viele haben Angst vor Stigmatisierung und möchten so schnell wie möglich wieder „normal“ erscheinen. Doch sowohl der Körper als auch die Seele brauchen Zeit, um sich zu erholen. Der Prozess erfordert Einfühlungsvermögen und persönliche Unterstützung.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde 2004 im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches als gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers definiert. Demnach hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, ein BEM durchzuführen, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Dies dient dazu, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Dieses Gesetz stellt klar, dass das BEM nur mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person durchgeführt werden kann. Es gibt keine rechtliche Pflicht für Arbeitnehmer, sich an einem BEM zu beteiligen. Jedoch kann die Ablehnung einer BEM negative Konsequenzen für den Arbeitnehmer im Fall einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung nach sich ziehen.
Bei Infraserv Höchst verfolgen wir einen neuen Ansatz beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement: Die beste Wiedereingliederung ist eine, die erst gar nicht notwendig wird. Wir setzen auf frühzeitige, behutsame Betreuung, nicht, um Sie schnellstmöglich wieder an den Arbeitsplatz zu bringen, sondern um Ihren Wiedereinstieg in ein normales Leben zu ermöglichen, inklusive Privat- und Familienleben sowie Berufstätigkeit.
Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, mit all seinen Ängsten, Sorgen, Verunsicherungen und Einschränkungen, aber auch mit seinen Zielen und Fähigkeiten.
'BEM' steht bei uns für Beistand, Empathie, Mitgefühl
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist unser Angebot, gemeinsam mit Ihnen nach Wegen zu suchen, wie wir Ihre Genesung und Gesundheit nachhaltig unterstützen können – absolut freiwillig für Sie.
Die Reduzierung von Krankenzeiten liegt in unser beiderseitigem Interesse. Ob sich Arbeitnehmer von einer längerfristigen Erkrankung erholen oder eine langwierige Verletzung auskurieren – sie verdienen es nicht nur, dass Sie sie bei Ihrer Wiedereingliederung unterstützen. Sie sind sogar laut § 167 Sozialgesetzbuch IX dazu verpflichtet. Es soll helfen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und vorzubeugen. Idealerweise sollen Mitarbeiter an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzukehren. Stellt sich dies als unmöglich oder nicht zielführend heraus, versuchen wir eine Lösung zu finden, die Ihrer gesundheitlichen Situation entspricht. Das Spektrum der möglichen Maßnahmen ist groß. Es reicht von der Beantragung einer Kur bis zur Versetzung in eine andere Abteilung. Auch ergonomische Veränderungen am Arbeitsplatz wie die Bereitstellung eines Stehpults oder einer speziellen Computermaus kommen infrage. Persönliche Hilfsangebote wie Schulungen, stufenweise Wiedereingliederung oder Maßnahmen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation runden die Möglichkeiten ab.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Recht in Kürze
Die Kombination von klassischer Arbeitsmedizin und ergänzendem E-Health auf dem Vormarsch.
Montag - Freitag8:00 - 17:00 Uhr
Wir sind für Sie da!