Maximale Anlagensicherheit durch Gefährdungsbeurteilung gemäß TRAS 310 und TRAS 320
Starkregen, Wind, Schnee und Eis: So sichern Sie Ihre Anlagen nachhaltig
Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Dabei macht der Klimawandel auch vor dem Rhein-Main Gebiet keinen Halt und führt zu einem höheren Risiko für Starkregen, Überflutungen und Starkwindereignissen. Betreiber von BImSchG-Anlagen (Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) sind verpflichtet, diese Gefahrenquellen systematisch zu analysieren und abzusichern. Für Störfallbetriebe gilt diese Verpflichtung in besonderem Maß.
Seit Februar 2012 regelt die Technische Regel für Anlagensicherheit 310 (TRAS 310) verbindlich, welche Vorkehrungen und Maßnahmen von Anlagenbetreibern gegen Gefahren durch Niederschläge und Hochwasser umzusetzen sind. Ergänzend beschreibt die Technische Regel für Anlagensicherheit 320 (TRAS 320) die Gefährdungsbeurteilung bei weiteren Umwelteinflüssen wie Wind, windbedingten Projektilen, Eis- und Schneelasten.
Infraserv Höchst unterstützt Sie vor Ort bei der Erfüllung aller Anforderungen. Von der Analyse bis zur Planung umzusetzender Schutzmaßnahmen sorgen wir dafür, dass Ihre Anlagensicherheit nachhaltig gewährleistet ist.
TRAS 310 und TRAS 320 – Was Anlagenbetreiber wissen müssen
Wer ist betroffen?
Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG und Störfallbetrieben, insbesondere Betriebsleiter , die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich sind.
Was fordert die Verordnung?
Eine detaillierte Betrachtung/umfangreiche Analyse der Gefahrenquellen zur Ermittlung und Bewertung des Risikos mit Ableitung wirksamer Maßnahmen.
Welche Risiken bestehen?
Produktionsausfälle, Schäden an Anlagen und Gebäuden, Gefährdung von Mitarbeitenden und Umwelt sowie hohe Folgekosten
Warum jetzt handeln?
Die Behörde verlangt einen dokumentierten Nachweis Ihrer Maßnahmenplanung. Verzögerungen oder unzureichende Analysen können zu Bußgeldern, Haftungsfällen oder Betriebsstilllegungen führen.