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Ob im chemisch-pharmazeutischen Bereich, in der Lebensmittel- und Prozess-Industrie oder im Automotive-Sektor: Wer industrielle Anlagen betreibt, muss heute immer strengere Anforderungen des Gesetzgebers hinsichtlich Energieeffizienz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit erfüllen. Die Grundlage hierfür bilden nicht nur die ehrgeizigen Klimaziele der EU-Kommission, sondern auch Regelungen wie das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) oder das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen TA Luft und TA Lärm sowie den damit verbundenen Anlagen-Genehmigungsverfahren.
Energieeffizienter produzieren, Gebäudetechnik mit Kälte- und Klimaanlagen auf den neuesten Stand bringen – mit BAFA-Förderung und Infraserv Höchst als fachkundigem Begleiter.
Viele Unternehmen stehen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage vor der Situation, dass sie diverse Anlagen und ihre Gebäudetechnik von fossilen auf erneuerbare Energieträger umrüsten oder ihre Kälte- und Klimaanlagen auf klimaneutrale Kältemittel umstellen müssen. Das erfordert unter Umständen enorme Investitionen, bei denen es jedoch in vielen Fällen möglich ist, staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Seit dem 1. Mai 2023 gilt die überarbeitete „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW-Richtlinie), die Fördermittel für Investitionen in energieeffiziente Technologien in mehreren Modulen bereitstellt. Erstmals sind dabei u. a. auch Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie förderfähig.
Diese Angaben sind unverbindlich. Die Förderung ist auf höchstens 150.000 Euro und maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
Förderungsvoraussetzung ist die Einhaltung der in der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen genannten Vorgaben.
Lassen Sie sich jetzt errechnen, mit welcher Fördersumme Sie für Ihre Energieeffizienz-Maßnahmen rechnen können!
Mit den BEG-Einzelmaßnahmen will die Bundesregierung die CO2-Emissionen durch Gebäude senken und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben.
Die BEG-Förderung kann auch für Nichtwohngebäude beantragt werden und ist auf € 1.000/m2 der Nettogrundfläche gedeckelt.
Gefördert werden:
Die Bestrebungen des Gesetzgebers, Industrieunternehmen zu höherer Energieeffizienz und zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Ressourcen unserer Umwelt zu bewegen, eröffnen langfristig handfeste wirtschaftliche Vorteile:
Entdecken Sie jetzt, welche staatlichen Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Sie für Ihre Anlagenmodernisierung in Anspruch nehmen können!
Die optimale Beantragung von Fördermitteln beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ein komplexer Prozess, bei dem es viele Details zu beachten gilt, um die maximal mögliche Förderung zu erhalten. Hier empfiehlt es sich, die Dienste von Fachleuten in Anspruch zu nehmen - auch um die eigenen Personalressourcen zu schonen und unnötige Kosten zu sparen.
Wer sich die maximale BAFA-Förderung für seine Anlagenmodernisierung sichern will, kann sich bei der Antragstellung auf die Erfahrung und Expertise der Infraserv-Fachberater verlassen.
Infraserv-Experten sind in zahlreichen Entscheidergremien des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) vertreten und hinsichtlich der aktuellen Gesetzeslage immer auf dem neuesten Stand.
Keine Industrieanlage gleicht der anderen. Doch Infraserv-Experten sind dank ihrer umfassenden Erfahrung herstellerunabhängig mit den unterschiedlichsten Anlagenkonfigurationen vertraut. Das versetzt sie in die Lage, jeden Anlagenbetreiber bei der Beantragung von BAFA-Fördermitteln ganz individuell zu unterstützen.
Infraserv Höchst bietet seinen Kunden die BAFA-Förderberatung als Zusatzleistung im Rahmen umfangreicherer Service-Pakete, aber auch als Stand-alone-Produkt an.
Montag - Freitag8:00 - 17:00 Uhr
Wir sind für Sie da!
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