Industrieanlagen-Betreiber: Umweltvorschriften und Kosten steigen weiter

Die Landschaft der einzuhaltenden nationalen und europäischen Vorgaben zum Schutz der Umwelt wird immer komplexer. Anlagenbetreibern fällt es teilweise schwer, den umfassenden Überblick zu behalten: Genehmigungsverfahren werden aufwendiger, die Zyklen der vorgeschriebenen Messungen kürzer – von den Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels ganz zu schweigen. Die Anlagenbetreiber sehen die Gefahr, ihren eigentlichen Fokus aus den Augen zu verlieren: die Herstellung hochqualitativer Produkte und die Gewährleistung eines reibungsfreien Anlagenbetriebs. Infraserv Höchst steht Ihnen dabei mit Dienstleistungen auf gewohnt hohem Niveau zur Seite.

Die erhöhten Anforderungen und die steigenden Kosten beim Betrieb von Industrieanlagen in Deutschland sind unter anderem auf folgende Ursachen zurückzuführen:

  • Höhere Komplexität in den Genehmigungsverfahren
  • Neue Messzyklen oder verschärfte Grenzwerte für die Einhaltung von Umweltvorschriften bei der Luftreinhaltung
  • Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Das ohnehin schon aufwendige Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen im Anwendungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist für gewöhnlich mit hohem Zeitaufwand verbunden – die Errichtung des Tesla-Werks in Brandenburg eventuell ausgenommen. Dies liegt zum einen am Dickicht des deutschen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsprozesses, zum anderen aber auch sicherlich an einem personellen Mangel bei den zuständigen Behörden. Kürzlich ist die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft ( TA Luft ) in Kraft getreten: Auch dadurch könnte in Zukunft die Komplexität des Genehmigungsverfahrens weiter steigen – Stichwort Gesamtzusatzbelastung bei Änderungsgenehmigungen. Eine erhöhte Zeitspanne bis zur Genehmigung und Inbetriebnahme der Anlage ist zwangsläufig auch mit höheren Kosten verbunden. Zunehmende Anforderungen an Emissionsgrenzwerte und -messungen beeinflussen die Kosten für den Betrieb einer Industrieanlage ebenfalls.

Ein weiterer relevanter Punkt ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses ist nicht nur für Kraftwerkbetreiber außerhalb des europäischen Treibhausgas-Emissionshandels von Belang, sondern für alle Verbraucher von Brennstoffen, die im BEHG als handelspflichtig genannt sind. Die entstehenden Mehrkosten, bedingt durch den Zertifikate-Handel bei den Brennstoffversorgern, werden als höhere Energiekosten auf die Endverbraucher umgelegt. Dieses betrifft neben Anlagenbetreibern mit hohem Erdgasverbrauch z. B. auch Privathaushalte.

Ein Beispiel für die verschärfte Situation zur Einhaltung von Messauflagen: Abfallverbrennungsanlagen

Die 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) regelt den Betrieb von Anlagen, deren Hauptzweck die Verbrennung von Abfällen oder die Produktion von Stoffen unter Verwendung von Abfällen als zusätzlichem Brennstoff ist.

Klärschlammverbrennungsanlage im Industriepark Höchst

Der Messzyklus für wiederkehrende Emissionsmessungen war bisher auf 12 Monate festgelegt. Dieser jährliche Rhythmus wurde durch die Änderung der 17. BImSchV im Sommer 2021 für die entsprechenden Anlagen geändert – nunmehr sollen die wiederkehrenden Messungen alle sechs Monate durchgeführt werden. Das geht formal mit einer Verdopplung der Kosten für Emissionsmessungen einher. Zwar gibt es einen Passus, der bei Einhaltung bestimmter Bedingungen weiterhin jährliche Messungen erlaubt, aber die Auseinandersetzung mit der Thematik bringt noch ein weiteres Problem zum Vorschein: Die Kapazitäten der nach § 29b BImSchG zugelassenen Messinstitute laufen auch jetzt schon an der Grenze des Machbaren; die zusätzlichen erforderlichen Messungen werden sich kritisch auf die Kapazitäten auswirken. Interessant wird es bei der genaueren Betrachtung des erwähnten Passus in der 17. BImSchV, der besagt, unter welchen Bedingungen der jährliche Rhythmus bei den Emissionsmessungen beibehalten werden kann: Laut Gesetzestext kann der Betreiber die Messungen jährlich durchführen lassen, wenn alle Grenzwerte mit einem Vertrauensniveau von 50 % eingehalten werden.

Kann der Betreiber einer Abfallverbrennungsanlage die Einhaltung der Grenzwerte der emittierten Luftschadstoffe jedoch nicht gewährleisten, resultieren daraus zwei Dinge:

  • Erstens verdoppelt der dann vorgeschriebene halbjährliche Messzyklus wie erwähnt die Kosten für das Messprogramm (hier kommt man unter Umständen in den fünfstelligen Bereich);
  • Zweitens könnte die Suche nach einem akkreditierten Messinstitut mit entsprechenden Valenzen zunehmend schwierig werden. Dies wird durch den bestehenden Fachkräftemangel verschärft, insbesondere im Hinblick auf die bei der Auditierung nachzuweisenden Jahre an Erfahrung.

Infraserv Höchst bietet Ihnen Dienstleistungen auf gewohnt hohem Niveau

Infraserv Höchst hilft Ihnen, sich auf den Betrieb Ihrer Anlagen zu konzentrieren: Durch Stellung eines externen Immissionsschutz-Beauftragten, durch die Durchführung von Emissionsmessungen in Ihrem Betrieb oder im Rahmen einer umfassenden immissionsschutzrechtlichen Beratung, beispielsweise bei der Umsetzung der 17. BImSchV und Beibehaltung des jährlichen Messrhythmus. Unsere jahrzehntelange Erfahrung und Expertise im Umweltschutz machen es möglich.

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