Betreiberverantwortung im Facility Management: Pflichten delegieren ist eine Frage der Sicherheit

  • Haben Sie den vollen Überblick über den Umfang Ihrer Betreiberverantwortung?
  • Finden Sie sich im Dschungel der Rechtsvorschriften und Richtlinien noch zurecht?
  • Belasten Ihre Pflichten als Betreiber Ihr Kerngeschäft?
  • Können Sie sicher sein, dass Ihre Verantwortlichen in allen Details auf dem neuesten Stand sind?
  • Würden Sie in Ihrer Organisation gern Seminare zum Thema anbieten?

Industrielle Standorte, Betriebsstätten und Produktionsanlagen bergen ein immanentes Risiko: Im Ereignisfall können Menschen, die Umwelt oder Sachgüter zu Schaden kommen. Dieses Risiko ist in einem Betrieb der chemischen und pharmazeutischen Industrie höher als in manchen anderen Branchen.

Der primäre Betreiber bleibt der Eigentümer

Die Verantwortung für die Betriebssicherheit obliegt prinzipiell dem Betreiber. Nach Definition des BGB ist dies zunächst der Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder Gebäudes. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um eine juristische oder natürliche Person handelt. Allein daraus erschließt sich, dass der Eigentümer die Betreiberverantwortung meist gar nicht in vollem Umfang selbst wahrnehmen kann. In der Regel wird die Leitung und Überwachung der zahlreichen Aufgaben daher an Dritte delegiert. Diese übernehmen damit ebenfalls eine Betreiberfunktion. Für eine rechtssichere Betriebsorganisation sollte die Verantwortung praktischerweise im Facility Management gebündelt sein.

In der Praxis verteilt sich die Betreiberverantwortung im Betrieb auf eine Vielzahl von Personen: Verantwortlich sind nicht nur Geschäftsführer und Vorstände, sondern alle Mitarbeiter in leitender Funktion. Tatsächlich reicht die Liste bis hin zum ausführenden Personal – einschließlich Handwerkern, Köchen, Hausmeistern, Gärtnern und Reinigungskräften.

Schutz vor Schaden und Gefährdung

Zu den wesentlichen Anforderungen an den oder die Betreiber gehört es, den Schutz persönlicher Rechtsgüter sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Hinzu kommt der Schutz der Umwelt, insbesondere von Luft, Boden und Wasser. Tritt durch Verschulden oder Unterlassung ein Schadensereignis ein, ist der Betreiber schadenersatzpflichtig. Dies gilt nicht nur, wenn der Schaden durch eine strafrechtlich relevante Handlung verursacht wurde. Auch wenn er auf eine an sich erlaubte Handlung zurückzuführen ist, die jedoch mit einer abstrakten Gefahr einhergeht, ist der Betreiber haftbar: Er hat den sicheren Betrieb zu gewährleisten und muss dafür sorgen, dass die Betriebsgefahr, die von seinen Gebäuden und Anlagen ausgeht, so gering wie möglich ist.

Eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften stellen einschlägige Anforderungen an den Betreiber: Geregelt sind u.a. der Brandschutz, der Schall- und Lärmschutz, die Standsicherheit von Maschinen und überwachungsbedürftigen Anlagen sowie die Verkehrssicherheit. Darüber hinaus sind Personen vor elektrischem Schlag sowie vor Gefahren durch Arbeitsmittel und gefährliche Stoffe zu schützen. Außerdem sind dem Betreiber gesetzliche Pflichten zum Immissions-, Boden- und Gewässerschutz auferlegt: Er hat die ordnungsgemäße Luftreinhaltung sowie Abfall- und Abwasserentsorgung sicherzustellen.

Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, aber dennoch in die Betreiberverantwortung fallend sind der Schutz gegen Naturgewalten und Kriminalität sowie der Klimaschutz.

Die Details im täglichen Betrieb werden durch eine Vielzahl von Anweisungen, Vorschriften und sonstigen Bestimmungen reguliert. Um hier den Überblick zu behalten und auf dem jeweils neuesten Stand der Anforderungen zu bleiben, ist Sachkenntnis auf professionellem Niveau erforderlich.

Rechtsvorschriften: Eine Übersicht

Quelle: GEFMA 710

Entlastung des eigenen Kerngeschäfts

Die Wahrnehmung sämtlicher sich daraus ergebender Pflichten bindet Ressourcen im eigenen Unternehmen, die im Kerngeschäft wirtschaftlicher eingesetzt wären. Es empfiehlt sich daher das Outsourcing an einen externen Partner für Facility Management. Die Delegation der Betreiberverantwortung ist natürlich nicht gleichbedeutend mit der restlosen Befreiung von jeglicher strafrechtlicher Haftung. Jedoch kann der Eigentümer, der sich auf die Expertise eines Dienstleisters verlässt, diesen im Schadensfall seinerseits zur Verantwortung ziehen.

Ihr Partner für Facility Management

Infraserv Höchst ist aus der ehemaligen Hoechst AG hervorgegangen: Im Zuge der Umstrukturierung des Konzerns wurde das Unternehmen als eigenständige Betreibergesellschaft des früheren Hoechst-Stammwerks gegründet, dem heutigen Industriepark Höchst. Als solche ist Infraserv Höchst Eigentümer des 4,6 Quadratkilometer großen Areals sowie der meisten Gebäude im Industriepark Höchst. Die mehr als 90 Standortunternehmen sind Mieter und Pächter. Nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des Industrieparks ist Infraserv Höchst für viele Kunden als Dienstleister Im Bereich Facility Management tätig. Zum Leistungsportfolio gehört natürlich auch die Übernahme der Betreiberverantwortung für wesentliche Anlagen und Gebäude. Je nach individuellem Dienstleistungsvertrag reicht diese zum Teil tief in die Produktionsbereiche der ansässigen Unternehmen hinein. Wir verfügen über einschlägig spezialisierte Mitarbeiter, die mit allen technischen Regelwerken vertraut sind.

In diesem Zusammenhang ist vor allem die GEFMA-Richtlinie 190 zu nennen. GEFMA 190 ist eine Handreichung des Deutschen Verbandes für Facility Management, welche die Pflichten des Facility Managements im Rahmen der Betreiberverantwortung auf 58 Seiten zusammenfasst.

Die jederzeit effiziente Abwicklung und sichere Dokumentation an den Schnittstellen zu unseren Kunden, Lieferanten und Partnern gewährleisten wir durch den Einsatz verschiedener Systeme.

Als voll verantwortlicher FM-Partner übernehmen wir nicht nur das technische Facility Management und die Planung und Realisierung von komplexen Gebäuden, Laboren und Infrastrukturen, sondern auch den Betrieb von Energie- und Medienerzeugungsanlagen sowie Entsorgungsanlagen.

Wir verfügen zudem über eine eigene GMP-Organisation. Alle aufgeführten Leistungen werden rechtssicher dokumentiert.

Ein Team – ein Ansprechpartner

Das ist unser Versprechen: Unser kompetentes und auf alle Details der Betreiberverantwortung spezialisiertes Facility-Management-Team an unserem Stammsitz und an Ihrem Standort wird für Sie bei allen Projekten durch einen Ansprechpartner vertreten. Dieser ist in sämtlichen Fragen Ihre erste Anlaufstelle. So wissen Sie bei egal welchem Anliegen stets genau, mit wem Sie sprechen und von wem Sie jederzeit die richtige Information erwarten können. Dürfen wir Ihnen unser Konzept persönlich erläutern?

Ihr persönlicher Ansprechpartner von Infraserv Höchst trägt die volle Verantwortung am Standort

Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Volle Konzentration auf Ihr Kerngeschäft
  • Spezialisierte Kompetenz eines erfahrenen FM-Dienstleisters
  • Rechtssichere Delegation der Betreiberverantwortung
  • Rechtssichere Instandhaltung und Dokumentation von Anlagen und Gebäudetechnik
  • Keine unnötige Ressourcenbindung in Sekundärprozessen
  • Umfassende Unterstützung in allen (Fach-)Bereichen des Facility Managements
  • Sicherheit durch Partnerschaft mit einem Branchenexperten
  • Reibungslose und transparente Zusammenarbeit durch einen einzigen Ansprechpartner (Single Point of Contact)
  • Steigerung der Standort-Attraktivität für Investoren

Kundenkontakt

Montag - Freitag
8:00 - 17:00 Uhr

Wir sind für Sie da!