Nahaufnahme Mann mit Gehörschutz

Lärm-/Schallschutz

Unsere Spezialisten kümmern sich für Sie rechtssicher und gemäß TA Lärm / LärmVibArbSchV unter anderem um die Ermittlung, Beurteilung und Bewertung von Schallemissionen und -immissionen sowie von Expositions- und Beurteilungspegeln.

Auf Ihren Wunsch erstellen wir Prognosen und beraten Sie. Gemeinsam mit Ihnen fertigen wir für Sie Lärmminderungsprogramme an. Wir sind akkreditiert nach DIN EN ISO 17025 und benannt als notifizierte Messstelle nach § 29 BImSchG – und Sie auf der rechtssicheren Seite.

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Wir sind für Sie da!