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Sicherheitsdatenblätter (SDB) informieren Anwender über Gefahren und Risiken von Stoffen und Gemischen. Sie als Inverkehrbringer sind nach Artikel 31 der REACH-Verordnung sowie nach den GHS-Vorgaben (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals, GHS) dazu verpflichtet, SDB für gefährliche Stoffe zu erstellen und deren Inhalt stets aktuell zu halten. Das heißt, sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die betreffenden Substanzen vorliegen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, sind die SDB unverzüglich zu aktualisieren.
Seit Januar 2021 gilt Verordnung (EU) 2020/878 , die für bestimmte Stoffe und Gemische zusätzliche Angaben im SDB erfordert. Dies sind unter anderem spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte für die akute Toxizität sowie Informationen zu Nanoformen. Die schlechte Nachricht: Bis zum Ablauf der Übergangsfrist Ende dieses Jahres müssen alle nötigen Aktualisierungen umgesetzt sein. Die gute Nachricht: Sie haben uns und damit die nötige Planungssicherheit – und die Gewissheit, dass am Ende alle Ihre SDB chemikalienrechtlich wasserdicht sind.
Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten.
Damit Sie sich ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Betreuungs-Service-Pauschale mit uns. Ihr Profit: Wir aktualisieren Ihre SDB bei Bedarf automatisch. Sie müssen sich also nicht mehr selbst um regulatorische Änderungen und die damit verbundenen Fristen kümmern. Zudem haben Sie so Ihre Planung und Ihre Kosten im Griff.
Unser Expertenteam berät Sie gerne und macht Ihnen ein Angebot.
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