Mikroplastik seit Mitte Oktober 2023 verboten – worauf es jetzt ankommt

Seit 17. Oktober 2023 ist das Inverkehrbringen von Mikroperlen in Kosmetika untersagt. Gleiches gilt für losen Glitter. Weitere Mikroplastikverbote werden nach Ablauf der jeweiligen Übergangsfristen folgen. Sind Sie vorbereitet?

Was Sie wissen sollten

Rechtliche Grundlage für das Verbot ist Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung. Sie regelt das schrittweise Einschränken von Mikroplastik-Anwendungen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Mikroplastik?

Gemeint sind alle synthetischen Polymerpartikel, die im Durchmesser kleiner sind als 5 Millimeter – oder 15 Millimeter, wenn es sich um Fasern handelt. Als Untergrenze für die Teilchengröße gelten 0,1 bzw. 0,3 Mikrometer. Das Üble an Mikroplastik ist, dass die Partikel unlöslich und nur schwer abbaubar sind. Zudem reichern sie sich entlang der Nahrungskette an und konnten sogar schon im menschlichen Körper nachgewiesen werden.

Achtung Stolpersteine

So lang die Liste der mikroplastikhaltigen Produkte ist, so komplex sind die Verbotsregelungen. Besitzern und Betreibern von Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen wird beispielsweise eine Übergangsfrist von acht Jahren eingeräumt, um das auf den Plätzen eingestreute Kunststoffgranulat zu ersetzen. Für andere Produkte wiederum gelten andere Fristen. Je nach Produkt und Anwendung reichen die Übergangsfristen von vier bis zwölf Jahre. Die entscheidende Frage lautet daher: Sind auch Sie betroffen?

Mit uns auf der sicheren Seite

Da es auf jedes Detail im Gesetzestext ankommt, sollten Sie den Rat von Compliance-Experten einholen. Wir wissen, wie Gesetzestexte auszulegen sind und prüfen akribisch, ob Sie überhaupt betroffen sind und wie Sie möglicherweise von längeren Übergangsfristen profitieren können. Das ist entscheidend, nicht zuletzt, weil zahlreiche Ausnahmen gelten.

Wer wir sind

Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten.

Was wir für Sie tun

  • Wir analysieren den Status Quo und prüfen, ob Sie betroffen sind und welche Übergangsfristen für Sie bestehen.
  • Wir prüfen ferner, welche Informations- und Meldepflichten für Sie gelten.
  • In diesem Kontext kümmern wir uns um die Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter.
  • Darüber hinaus bieten wir Schulungen rund um REACH und Chemical Compliance-Themen weltweit.

Wie Sie mit uns als Partner profitieren

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Am besten nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf.