Ist Ihr Standortbetrieb noch up to date?
Pflichten delegieren ist eine Frage der Sicherheit!
Wasserstoff-Consulting
Portal EnergyXpert®
Wir leben Nachhaltigkeit
Unsere Annahmebedingungen und Zertifikate
Factsheets zu unseren Anlagen
Entsorgungs-Center im Industriepark Höchst
Vorbereitung für den Fall der Fälle
Unsere Spezialisten: Infraserv Logistics GmbH
Nutzfahrzeugzentrum: Reinigung, Reparatur und Revision
Kommen Sie einem sicheren Betrieb einen Schritt näher
Industriepark Höchst
Unsere Immissionsschutzbeauftragten
Mit GWP-Rechner den Handlungsbedarf ermitteln
Erfahren Sie, wie Sie Ihr Labor effizienter machen
Factsheet Prozesstechnik (PDF)
Die Provadis Gruppe
Unser Engagement für die Ukraine und Geflüchtete
Anfahrtsplan (PDF)
für Ihren Besuch im Industriepark Höchst
Formular (PDF)
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Jetzt bewerben!
Unsere Benefits
Newsletter "Facility Management" lesen
Pressemeldungen abonnieren
… entlasten Unternehmen der Chemie- und Pharma-Industrie bei den komplexen Herausforderungen, die der Gesetzgeber mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) an die Betriebe stellt. Die verantwortungsvolle Tätigkeit von Immissionsschutzbeauftragten erfordert nicht nur eine umfassende Fachkunde, sondern auch eine genaue Kenntnis von aktuellen regulatorischen Vorgaben sowie zukünftig zu erwartenden Anforderungen.
Immissionsschutz berührt viele Bereiche im Unternehmen. Deshalb müssen Immissionsschutzbeauftragte nicht nur fachkundig und im regulatorischen Bereich versiert sein, sondern auch als gute Kommunikatoren fungieren.
Lesen Sie in unserem Whitepaper, warum das Aufgabenfeld des Immissionsschutzbeauftragten so wichtig für Sie ist und worauf Sie bei der Beauftragung achten sollten.
Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig die Einhaltung der gesetzlich geregelten Anforderungen an den Betrieb der Anlagen in folgenden Bereichen zu überprüfen:
Den Immissionsschutzbeauftragten kommt dabei mit ihrer informierenden und beratenden Funktion eine entscheidende Rolle zu: Sie wirken im Unternehmen darauf hin, Anlagen, Produktionsabläufe, Ressourceneinsatz und verwendete Anlagenbauteile umweltgerecht zu gestalten und betriebliche Prozesse nach immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren.
Dabei berührt die Tätigkeit der Immissionsschutzbeauftragten verwandte Bereiche wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gewässerschutz, Brandschutz sowie Abfallwirtschaft mit den Aspekten Kreislaufwirtschaft und Kaskadennutzung von Ressourcen. Gegebenenfalls ist für die Anlage auch ein Störfallbeauftrager zu bestellen.
Der Immissionsschutzbeauftragte steht im Dialog mit den für den Anlagenbetrieb und die Umweltaspekte verantwortlichen Mitarbeitern des Unternehmens und der Geschäftsleitung. Er kennt die Zusammenhänge zwischen den anlagenbezogenen Gegebenheiten und den Umweltauswirkungen. Dadurch ist es ihm möglich, den Betreiber bei der Verbesserung der Umweltleistung seiner Anlagen im laufenden Betrieb und für geplante Projekte zu unterstützen.
Immissionsschutzbeauftragte von Infraserv sorgen mit ihrer Fachkompetenz für maximale Rechtssicherheit im täglichen Betrieb und übernehmen für die Unternehmen viel bürokratischen Aufwand im Umgang mit Behörden.
Mitarbeitende eines Unternehmens, das nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlagen betreibt, sind oft kaum in der Lage, der Verantwortung allein gerecht zu werden, die mit dieser vielschichtigen Aufgabe verbunden ist. Und Firmen, denen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den Immissionsschutz aus Zeitmangel, Nachlässigkeit, Überforderung oder schlicht Unwissenheit Fehler unterlaufen, müssen unter Umständen mit empfindlichen rechtlichen Konsequenzen und Strafen bzw. Einschränkungen im Anlagenbetrieb rechnen.
Deshalb empfiehlt es sich, für den Immissionsschutz externe Fachleute hinzuzuziehen, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben, aktuelle und zu erwartende Bestimmungen kennen und herstellerunabhängig mit den spezifischen Anforderungen an die chemische Industrie vertraut sind.
Immissionsschutz ist Vertrauenssache. Deshalb haben Sie mit den Experten von Infraserv Höchst immer einen festen Ansprechpartner, der ihr Unternehmen bestens kennt und gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet, die alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich überzeugen können.
Wir haben für Sie kurz zusammengefasst, wie sich Immissionen und Emissionen voneinander unterscheiden:
Schall, Schwingungen, elektromagnetische Felder oder Strahlung werden als nichtstoffliche Emissionen und Immissionen kategorisiert. So handelt es sich etwa bei den Geräuschen, die Maschinen in einer Fabrikhalle erzeugen, um Emissionen. Bei dem Geräuschpegel, dem die Mitarbeitenden in ihrer Arbeitsumgebung ausgesetzt sind, spricht man hingegen von Immissionen.
Erfahren Sie mehr über die Leistungen der Infraserv Immissionsschutz-beauftragten! Jetzt Infraserv Experten-Tipps und Ratgeber zum Thema Immissionsschutz herunterladen!
Montag - Freitag8:00 - 17:00 Uhr
Wir sind für Sie da!